Nach Malachitgrün-Urteil:"Wir stehen vor dem Ruin"

Birnbaum's Fischzucht

Monatelang waren die Teiche der Freisinger Fischzüchter Peter Baumgartner und Benjamin Nadler gesperrt, jetzt können sie auf Schadenersatz klagen (Symbolbild).

(Foto: Jakob Berr)

Die vom Gericht verhängte Geldstrafe im Malachitgrün-Skandal gegen einen Dachauer Fischwirtschaftsmeister ist für den leidtragenden Freisinger Züchter Peter Baumgartner "eine Frechheit". Ihm geht das Urteil nicht weit genug.

Von Laura Dahmer, Freising

Wenn man Peter Baumgartner fragt, ob er mit dem Gerichtsurteil im Malachitgrün-Skandal zufrieden ist, schnaubt der Fischzüchter nur verächtlich. "Wie soll man denn damit zufrieden sein? Es ist eine Frechheit." Vergangene Woche wurde der Dachauer Fischwirtschaftsmeister, der für die Verwendung des verbotenen Tierarzneimittels Malachitgrün angeklagt war, zu einer Geldstrafe von 8450 Euro verurteilt. Für die Freisinger Baumgartner und Benjamin Nadler, deren Zuchtbetriebe flussabwärts liegen, ist das zu wenig. Sie wurden durch das Malachitgrün schwer geschädigt, ihre Teiche waren monatelang gesperrt, weil das verbotene Mittel in belasteten Fischen in ihre Teiche getragen wurde. Mit dem rechtskräftigen Urteil könnten die Fischer nun auf Schadenersatz klagen.

"Wir stehen vor dem Ruin, und er wird nur für einen Fall angeklagt", schimpft Baumgartner. Denn vor Gericht hatte der angeklagte Fischzüchter aus Dachau erst nach einem "Deal" zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ein Geständnis abgelegt - allerdings nur für den 19. September 2018. An diesem Tag hatte der Fischzuchtbetreiber Selbstanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Fischzüchter ursprünglich absichtlichen und wiederholten Einsatz von Malachitgrün vorgeworfen und eine zweite Klage wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz am Laufen. Diese Vorwürfe wurden aus Mangel an Beweisen fallengelassen. Der Fischzüchter und sein Mitarbeiter, der das Malachitgrün auf Anweisung seines Arbeitgebers ins Wasser gab, erhielten als nicht vorbestrafte Ersttäter Geldstrafen von 8450 beziehungsweise 3500 Euro.

Die Voraussetzungen für eine Anklage am Umweltstrafrecht waren nicht erfüllt

"Leider hat hier die Staatsanwaltschaft versagt, nur die einmalige Anwendung wurde geahndet, nicht aber das Vergehen gegen das Inverkehrbringen von verunreinigten Lebensmitteln und das Umweltvergehen", kritisiert Baumgartner. Dass das Malachitgrün in die umliegenden Gewässer eingeflossen ist, sei in seinen Augen der größte Schaden. "In dem uns vorliegenden Gutachten des sachverständigen Gutachters waren die Voraussetzungen für eine Anklage am Umweltstrafrecht nicht erfüllt", erklärt Thomas Steinkraus-Koch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Landshut. Das Gesetz fordere von der Staatsanwaltschaft, eine Auswahl bei der Anklage zu treffen. In dem Fall seien das die Verstöße gegen das Arzneimittel- und das Lebensmittelgesetz gewesen. Malachitgrün ist seit Jahren verboten, weil es unter Verdacht steht, krebserregend zu sein und das Erbgut zu schädigen.

Baumgartner und sein Kollege Benjamin Nadler leiden bis heute unter den Folgen des Malachitgrün-Skandals. Anfang des Jahres standen sie selbst unter Verdacht, das verbotene Tierarzneimittel verwendet zu haben, ihre Betriebe waren über Monate hinweg gesperrt, weil man dort verseuchte Fische gefunden hatte. Dann kam raus: Ein Fischzüchter aus Dachau war es, der an der Neufahrner Moosmühle Teiche gepachtet hatte. Auch dessen Hauptbetrieb in Hebertshausen im Landkreis Dachau war wegen Malachitrgünbelastung vergangenen September geschlossen worden.

Für Baumgartner und Nadler war diese Erkenntnis nur ein kleiner Trost: Sie verloren Kunden, konnten nur Kleinmengen ihrer Fische verkaufen und blieben auf den Verlusten sitzen. "Vonseiten der Behörden gibt es keinerlei Unterstützung", sagt Baumgartner, auch jetzt nicht, nach dem rechtskräftigen Urteil. "Grundsätzlich ist es nicht die Aufgabe des Staates, für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, einzustehen", heißt es dazu aus dem Landratsamt. Immerhin könnte das Urteil der vergangenen Woche den Fischzüchtern bei ihren Schadenersatzforderungen helfen. Die Anwälte von Baumgartner und Nadler bereiten gerade zivilrechtliche Klagen vor, mit der sie Schadensansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Dachauer Fischzüchters anmelden wollen. Das wird allerdings noch einmal mehr Zeit in Anspruch nehmen. Ob das Aussicht auf Erfolg hat? "Ungewiss", sagt Baumgartner.

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