Lösung in Eching:An die Leine

Gemeinde findet eine Möglichkeit, um den Freilauf von Hunden einzuschränken

Gut zwei Jahre ist es her, da ein bissiger Rottweiler die Gemüter in Eching erregte. Der noch junge Rüde hatte ein fünf- und ein zweijähriges Kind unvermittelt in einer Grünfläche angegriffen und dem Fünfjährigen, der zu seiner Mutter laufen wollte, dabei tiefe Fleischwunden an Beinen und Gesäß zugefügt. Die Gemeinde Eching hatte daraufhin versucht, einen Leinenzwang per Satzung durchzusetzen, war damit aber an rechtlichen Vorgaben gescheitert.

Denn danach bräuchte es für große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern, die unter eine Anleinpflicht fallen würden, eine eingezäunte Freilauffläche. Diese müsste dazu, so will es das Tierschutzgesetz, auch gut erreichbar sein. Lange hat man in Eching nach einer solchen Fläche gesucht, vergeblich. Jetzt aber hat, wie Bürgermeister Sebastian Thaler jüngst im Gemeinderat vortrug, der Gemeindetag eine Mustersatzung vorgelegt, bei der ein Leinenzwang innerhalb des bebauten Gebiets auch ohne Freilauffläche möglich ist.

Der Begriff "Kampfhunde" für als besonders aggressiv und gefährlich eingestufte Tiere, ist, weil ungenau, inzwischen von der Bezeichnung Kategorie-Hunde abgelöst worden. Hier gibt es die Kategorie 1-Hunde, bei denen eine Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet wird, und Kategorie-2-Hunde, bei denen eine Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird, solange nicht für den einzelnen Hund ein Negativnachweis geführt ist. In der Gemeinde Eching seien Kategorie-1-Hunde generell nicht erlaubt, führte Thaler im Gemeinderat aus, und Kategorie-2-Hund gebe es nur einen einzigen im Ort. Der allerdings sei laut Charakter-Gutachten "ein Lämmchen".

Was mit dem Freizeitgelände in Eching sei, wurde aus den Reihen des Gemeinderats gefragt, das sei schließlich nicht bebaut. Dafür aber gelte, wie am Hollerner See auch, eine Extra-Satzung mit Leinenpflicht, erklärte der Bürgermeister. Er nahm die Anregung an, darauf bei einer künftigen Beschilderung einzugehen. Denn die verschiedenen Satzungen und ihre jeweilige Gültigkeit seien vielleicht nicht jedem Hundehalter gleich präsent.

Insgesamt sind bissige Hunde kein wirkliches Problem in Eching. Die Gemeinde gehe jedem Hinweis sofort nach, gegebenenfalls gebe es eine sicherheitsrechtliche Anweisung für die Hundebesitzer. "Es gab Fälle, aber alle halten sich an ihre Auflagen", so Thaler. Dabei handele es sich auch in der Regel um Beißereien zwischen Hunden, Menschen seien sehr selten betroffen.

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