Ausnahmeregelungen:Hilfestellung bei der Stimmabgabe

Ausnahmeregelungen: 146 Wahllokale gibt es im Landkreis Freising für die Landtagswahl. Dazu kommen 86 Briefwahllokale, berichtet Robert Stangl vom Landratsamt.

146 Wahllokale gibt es im Landkreis Freising für die Landtagswahl. Dazu kommen 86 Briefwahllokale, berichtet Robert Stangl vom Landratsamt.

(Foto: Marco Einfeldt)

Für die meisten Freisinger ist am Sonntag der Gang in die Wahlkabine ganz selbstverständlich. Das gilt nicht für Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Blinde zum Beispiel können nur zusammen mit einem Assistenten wählen.

Von Thilo Schröder und Nadja Tausche, Freising

Für die Mehrheit der Bürger im Landkreis Freising ist der Gang in die Wahlkabine selbstverständlich. Wenn an diesem Sonntag ein neuer Landtag und Bezirkstag gewählt werden, dürfen aber nicht alle einen Stimmzettel abgeben - und für zahlreiche Wählergruppen gibt es Ausnahmeregelungen. Generell gilt: Wer über 18 Jahre alt ist, einen deutschen Pass hat und seit mehr als drei Monaten den Hauptwohnsitz in Bayern hat, darf an der Landtagswahl teilnehmen. So legt es das Landeswahlgesetz fest.

Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind dagegen Personen, für die ein Gericht eine Betreuung in "allen" Angelegenheiten angeordnet habe, teilt die Bayerische Landeswahlleitung mit. Das müsse ausdrücklich so formuliert sein. Betroffen sind hier etwa Menschen mit geistiger Einschränkung. Ausnahmeregelungen bei der Stimmabgabe gibt es im Landkreis Freising für Menschen mit körperlicher Behinderung: Sie dürfen ein anderes Wahllokal auswählen, sollte ihres nicht barrierefrei sein, erklärt Robert Stangl, Pressesprecher im Landratsamt. Der betroffene Wähler müsse dazu einen Wahlschein bei der Gemeinde beantragen, die meisten der Wahllokale seien aber barrierefrei. Strafgefangene, sofern sie stimmberechtigt sind, dürfen per Briefwahl wählen.

Für blinde Menschen gilt das Prinzip der geheimen Wahl bei der Landtagswahl nicht. Sie stimmen mit Hilfe eines Assistenten ab, den sie selbst aus ihrem persönlichen Umfeld auswählen: Dem Lebenspartner oder einem Freund etwa, erklärt Robert Müller vom Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (BBSV). Viele blinde Menschen stimmen per Briefwahl ab, die Vertrauensperson könne aber auch mit ins Wahllokal kommen, so Müller. Bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr lief die Wahl für blinde Menschen anders ab: Damals gab es eine Stimmzettelschablone, welche die Landesverbände des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes(DBSV) in Abstimmung mit dem jeweiligen Landeswahlleiter hergestellt haben. Das funktioniere bei der bayerischen Landtagswahl nicht, sagt Müller: "Der Stimmzettel ist so aufgebaut, dass er mit einer Schablone nicht zu bewältigen ist." Er sei zu groß, das Risiko für ein Verrutschen mit der Schablone zu hoch. Außerdem müsste bei der Landtagswahl jeder Stimmkreis eine eigene Stimmzettelschablone herstellen - ein großer Aufwand, so Müller. Für die nächste Landtagswahl arbeite man allerdings an einer anderen Lösung: "Uns ist wichtig, dass die geheime und freie Wahl nicht eingeschränkt wird", sagt er.

Die Hilfsperson darf die Wahlentscheidung nicht beeinflussen

Auch bei anderen Personengruppen darf eine zweite Person mit in die Wahlkabine - obwohl das Landeswahlgesetz dies eigentlich verbietet. Wer nicht lesen kann, darf sich den Stimmzettel von einer Vertrauensperson vorlesen lassen. Auch für Menschen mit körperlicher Behinderung ist eine Wahlhilfe durch eine andere Person zulässig, wenn diese das Kreuz nicht selbst machen können. Die Hilfsperson dürfe dem Wähler nur technische Tätigkeiten abnehmen, wie zum Beispiel das Kennzeichnen der Stimmzettel, Einwerfen der Stimmzettel in die Wahlurne, und müsse sich auf die Wahlwünsche des Wählers beschränken, so die Landeswahlleitung. Die Hilfsperson müsse geheim halten, was sie bei der Hilfestellung von der Stimmabgabe erfahren hat. Interessant ist, wie hier unterschieden wird: Während der Assistent bei der Briefwahl nach Angaben der Landeswahlleitung eidesstattlich erklären muss, dass der Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wahlberechtigten gekennzeichnet ist, entscheidet im Wahlbüro der Wahlvorstand, ob die betreffende Person der Hilfe bedarf und ob sie mit der Hilfestellung durch die zweite Person einverstanden ist. Generell ist auch eine Hilfestellung durch ein Mitglied des Wahlvorstands zulässig. Geflüchtete sind von der Landtagswahl komplett ausgeschlossen, weil der deutsche Pass Voraussetzung ist. Was das heißt, hat etwa der Freisinger Patrick Romer erfahren.

Er hat lange auf diesen Moment gewartet. Endlich darf er in Deutschland wählen. Der Vorsitzende der Freisinger Mitte lebt seit 1991 in Deutschland, seit November vergangenen Jahres hat der gebürtige Schweizer auch die deutsche Staatsbürgerschaft. "Ich habe als Schweizer den Vorteil, dass das geht", sagt Romer. Ein weiterer Vorteil: Er musste keine Sprachtests machen, weil er hier eine Schule besucht hat. Die Bundestagswahl 2017 hat er nur knapp verpasst, das habe auch daran gelegen, dass viele Briten nach dem Brexit in dieser Zeit Einbürgerungsanträge gestellt hätten. So habe es ihm eine Mitarbeiterin im Landratsamt erklärt. Dadurch sei der Rückstau groß gewesen. Nun freue er sich, an der Landtags- und Bezirkstagswahl teilnehmen zu können. "Ganz aufgeregt" sei er und habe sicherheitshalber vorab per Briefwahl gewählt. "Das musste unbedingt klappen."

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