Süddeutsche Zeitung

Prozessauftakt am Landshuter Landgericht:Späte Reue

Ehemaliger Polizist gesteht am Landshuter Landgericht den sexuellen Missbrauch von Kindern. Dadurch bleibt es diesen erspart, vor Gericht aussagen zu müssen. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

Von Alexander Kappen, Landshut

Es sei ihm bewusst, dass er es nicht wiedergutmachen könne und dass er ihm nahestehenden Menschen großes Leid zugefügt habe, ließ der 61-jährige Angeklagte über seinen Verteidiger Patrick Schladt erklären. Der Bundespolizist aus dem Kreis Weilheim-Schongau muss sich seit Montag wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 24 Fällen, die sich unter anderem in Moosburg ereignet haben, vor der Jugendschutzkammer des Landshuter Landgerichts verantworten. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gleich am ersten Verhandlungstag in vollem Umfang ein.

Die Missbrauchsfälle trugen sich zwischen März 2017 und Juli 2019 zu. Der Angeklagte war mit der Großmutter der beiden heute elf- und zwölfjährigen Mädchen verheiratet. Inzwischen ist er geschieden, teilte der Beschuldigte zum Prozessauftakt am Montag mit. Zu den Übergriffen kam es entweder, wenn die Mädchen bei ihrer Großmutter und dem Angeklagten zu Besuch waren oder wenn diese in den Wohnungen der Eltern auf die Mädchen aufpassten.

Ans Licht kam das Ganze, als eines der Mädchen sich einem Familienmitglied anvertraute. Der frühere Bundespolizist wurde festgenommen und gestand relativ schnell die Taten.

Als der 61-Jährige am Montag unter großem Medieninteresse in den Sitzungssaal 1 des Landshuter Landgerichts geführt wurde und die Hauptverhandlung begann, merkte man dem Angeklagten seine Betroffenheit deutlich an. Schon als der Richter seine Personalien aufnahm, schluchzte der 61-Jährige. Unter Tränen, mit gesenktem Kopf und fest zugekniffenen Augen hörte er dann, wie die Staatsanwältin die Anklageschrift vorlas.

Der Beschuldigte äußerte sich selbst nicht

Der Beschuldigte wollte sich in der Hauptverhandlung selbst nicht zu den Vorfällen äußern. Stattdessen beauftragte er seinen Verteidiger, in seinem Namen eine Erklärung vorzutragen. Darin ließ der frühere Polizist mitteilen, dass er "die volle strafrechtliche Verantwortung" für seine Taten übernehme. Die in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe seien richtig, sowohl, was die Anzahl der Missbrauchsfälle angehe als auch die in der Anklage beschriebenen Ereignisse an sich, erklärte der Verteidiger im Namen seines Mandanten.

Es tue ihm leid, dass er "nicht früher aus eigener Kraft in Therapie gegangen" sei, wodurch die Straftaten, die er begangen habe, womöglich hätten verhindert werden können, hieß es in der Erklärung weiter. Das, so teilte der Angeklagte über seinen Anwalt mit, wolle er jetzt aber nachholen. Für die Vergangenheit bringe das natürlich nichts mehr, aber so wolle er wenigstens dafür sorgen, dass er in Zukunft keine Straftaten mehr begehe, hieß es sinngemäß in der Erklärung weiter. Diese schloss mit den Worten: "Es tut mir aufrichtig und von ganzem Herzen leid."

Der Angeklagte wollte auch nicht für sich geltend machen, zu den Tatzeiten durch berauschende Mittel beeinträchtigt gewesen zu sein. Sein Mandant sei weder durch Alkohol noch durch Drogen beeinflusst gewesen, erklärte der Verteidiger auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Theo Ziegler.

Die beiden Opfer mussten nicht in der Verhandlung aussagen. Stattdessen wurden am Montag Videoaufnahmen gezeigt, in denen die beiden Mädchen als Zeuginnen vernommen wurden. Auf Antrag der Anwälte der beiden Mädchen, die im Prozess Nebenklägerinnen sind, wurden die Videos zum Schutz der Privatsphäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Dann wird auch das Urteil erwartet.

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SZ vom 18.02.2020/nta
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