Landshut/Freising:Gezielte Tritte gegen die Narbe

Am zweiten Verhandlungstag am Landshuter Landgericht gegen einen Mann, der seine Freundin vergewaltigt haben soll und einen Schwangerschaftsabbruch herbeiführen wollte, geht es vor allem um die Ausübung häuslicher Gewalt

Von Peter Becker, Landshut/Freising

Im Prozess gegen einen Erdinger, der seiner Lebensgefährtin aus Freising einen Schlag in den Magen verpasst hat, um auf diese Weise einen Schwangerschaftsabbruch zu erzwingen, hat am zweiten Verhandlungstag der Sachbearbeiter häusliche Gewalt der Moosburger Polizei als Zeuge vor dem Landshuter Landgericht ausgesagt. Im Zuge der Vernehmungen der heute 23-jährigen Frau war gegen den Angeklagten der Verdacht aufgetaucht, er könne seine Lebensgefährtin mindestens zweimal vergewaltigt haben. Der Prozess wird fortgesetzt.

Der Zeuge bestätigte Anrufe des 24-jährigen Beschuldigten bei seiner ehemaligen Partnerin. Dabei war ihm vom Freisinger Amtsgericht aus Gründen des Gewaltschutzes der Kontakt zu ihr untersagt worden. Laut Aussage des Polizisten handelte es sich um etwa 50 bis 100 Verstöße gegen diese Anordnung.

Der Zeuge berichtete von einem Telefonat, in dem der Beschuldigte seine ehemalige Freundin einzuschüchtern versuchte. Sie solle die Anzeige gegen ihn zurücknehmen. Dabei soll er sie gefragt haben, ob ihr die bisherigen Schläge noch nicht gereicht hätten. Die Familie des Beschuldigten scheint ihr 10 000 Euro für die Rücknahme der Anzeige angeboten zu haben. Gleichzeitig soll der ältere Bruder des Angeklagten versucht haben, eine Drohkulisse aufzubauen. Von diesem hieß es in der Verhandlung, er sei Profiboxer.

Anfang März des vergangenen Jahres soll es laut Anklage zu einer regelrechten Gewaltexplosion gekommen sein. Der Vater der jungen Frau hatte die Ereignisse am Mobiltelefon mit bekommen und die Polizei alarmiert. Fast parallel dazu war bei dieser ein Notruf der 23-Jährigen eingegangen. Der Beschuldigte war vor ihrer Wohnung erschienen, weil er Spielsachen vorbeibringen wollte. Vereinbart war, dass er diese vor die Haustür stellen sollte.

Der Beschuldigte hatte sich nach Angaben des Polizisten wohl verspätet. Die junge Frau glaubte, er käme gar nicht mehr, als es an ihrer Wohnungstür klingelte. In der Annahme, es handele sich um einen Nachbarn, öffnete die 23-Jährige die Tür und war überrascht, ihren ehemaligen Lebensgefährten vor sich zu sehen. Offenbar war der Zugang zum Haus nicht versperrt gewesen. Es entspann sich ein Wortgefecht, in dessen Verlauf die Frau den Angeklagten mehrmals darauf hingewiesen hatte, er dürfe ihre Wohnung nicht betreten.

Der Zeuge schilderte die Ereignisse, wie sie sich in der Wohnung zugetragen haben sollen. Demnach, so schilderte die Frau in ihrer Vernehmung ihm gegenüber, habe der Beschuldigte ihr bewusst gegen die Bauchregion getreten, wo er die Narbe ihres Kaiserschnittes vermutete.

Während einer späteren Vernehmung äußerte die junge Frau von sich aus zunächst zögernd Vorwürfe wegen zweier Vergewaltigungen. Sie schien laut Zeugenaussage nicht sicher zu sein, ob ihr damaliger Freund als Partner nicht das Recht habe, Geschlechtsverkehr einzufordern. Der Polizist habe sie daraufhin aufgeklärt, dass ein "Nein ein Nein bedeutet". Ihm gegenüber sagte die Frau, dass ihr Ex-Partner sie mit Drohungen zum Geschlechtsverkehr veranlasst habe. Zunächst mit den Worten, er werde sie verlassen, über Einsperren bis hin zur Gewalt. Der Zeuge berichtete, die 23-Jährige habe auf ihn bei ihren Aussagen einen "straighten Eindruck" gemacht. Sie habe gewusst, was sie mit ihren Angaben bewirke. Nämlich, dass sich die Kriminalpolizei mit ihrem früheren Lebenspartner beschäftigen würde.

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