Urteil am Landshuter Landgericht:Not treibt Mutter zum Drogenschmuggel

Mordprozess Landshut

Aus Geldnot willigte die am Landgericht Landshut Angeklagte einem Kurierjob ein - und wurde vom Zoll mit 15,5 Kilogramm Marihuana abgefangen.

(Foto: dpa)

26-jährige Albanerin wird mit Koffer voller Marihuana am Flughafen erwischt. Strafkammer verhängt Haftstrafe.

Von Alexander Kappen, Landshut/Flughafen

Es war ein etwa anderes Nikolauspäckchen, das die junge Frau da am 6. Dezember des vergangenen Jahres mit auf Reisen nahm. Die 26-jährige Albanerin traf aus Barcelona am Flughafen im Erdinger Moos ein, von wo aus sie weiter nach Helsinki fliegen wollte. Mit dabei hatte sie einen Koffer, randvoll mit 15,5 Kilogramm Marihuana.

Der Zoll zog den Koffer bei einer Kontrolle des Transitgepäcks aus dem Verkehr, die Drogenkurierin wurde kurz vor dem Abflug nach Finnland verhaftet. Die vierte Strafkammer des Landgerichts Landshut unter Vorsitz von Richter Andreas Wiedemann verurteilte die geständige allein erziehende Mutter, die sich aufgrund finanzieller Nöte von zwei noch nicht gefassten Hintermännern zu der riskanten Tat hinreißen ließ, an diesem Montag zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Nach Ansichts des Gerichts hatte sie sich der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der versuchten Durchfuhr von Drogen schuldig gemacht.

Für 600 Euro Lohn schmuggelte die Angeklagte den Koffer nach München - der Inhalt war ihr unbekannt

Die Angeklagte, die zur Tatzeit in Italien lebte und sich mit Schwarzarbeit und schlecht bezahlten Gelegenheitsjobs über Wasser hielt, war von einem Bekannten angeworben worden. Diesen kannte sie etwa seit drei Jahren. Er habe von ihren finanziellen Nöten gewusst und auch davon, dass sie daheim in Albanien bei ihren Eltern eine herzkranke achtjährige Tochter habe, die sie versorgen müsse, sagte die Angeklagte im Gericht aus. "Vielleicht hat er mich deshalb ausgesucht."

Für einen vergleichsweise bescheidenen Lohn von 600 Euro, die bei ihrer Verhaftung sichergestellt wurden, nahm sie das große Risiko auf sich. Als sie nach Barcelona geschickt worden sei, habe sie zunächst nicht genau gewusst, was sie tun müsse, sagte die 26-Jährige. Den Koffer habe sie erstmals bei ihrem Abflug von Barcelona Richtung München gesehen. "Über Details, den genauen Inhalt und die Qualität habe ich nichts gewusst", sagte sie. Sehr wohl wusste sie jedoch, dass sie da womöglich etwas Illegales transportierte, weshalb das Gericht schließlich auch einen bedingten Vorsatz feststellte. Diese Einschätzung untermauerte die Zeugenaussage eines beteiligten Zollbeamten: "Beim Öffnen des Koffers hat sie den Eindruck gemacht, dass sie schon gewusst hat, was drin ist - aber von der Menge war sie wohl überrascht."

Gericht, Verteidiger und Staatsanwaltschaft sahen bei dem Fall strafmildernde Umstände

Ihre Lebensgeschichte und viele weitere Umstände sprachen zu Gunsten der Angeklagten, das sah nicht nur ihr Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt und das Gericht so. Die Beschuldigte wurde mit 17 von einem Mann schwanger, der sie in ihrer eineinhalbjährigen Beziehung körperlich misshandelte und ihr nach der Trennung noch nachstellte. Wegen der Schwangerschaft brach sie das Gymnasium ab, fing zu arbeiten an und ging schließlich nach Italien zur Cousine ihrer Mutter, weil sie sich erhoffte, dort mehr für ihre Tochter verdienen zu können. Als diese Hoffnung nicht erfüllt wurde und das Geld nur spärlich floss, "haben die zwei anderen Männer sie als leichtes Opfer gesehen und benutzt", sagte der Staatsanwalt.

Die 26-Jährige, die laut eines psychiatrischen Gutachtens an Depressionen leidet, aber voll schuldfähig ist, ließ sich also auf den Job als Drogenkurierin ein - und zahlt jetzt einen hohen Preis dafür. Sie ist bis jetzt sowohl in Deutschland als auch Italien, Spanien und Finnland nicht vorbestraft, war von Anfang an geständig, hat von sich aus ihre Mithilfe bei der Ermittlung der noch nicht gefassten Hinterleute geleistet und hatte "nur" eine weiche Droge im Gepäck. "Aber es bleibt halt dabei, dass es eine massive Menge, ein voll gepackter Koffer war - das ist kein Standardfall", sagte der Staatsanwalt. Er beantragte deshalb vier Jahre und drei Monate Haft. Der Verteidiger dagegen verwies darauf, dass es schon bedeutend sei, dass es sich "nur" um Marihuana gehandelt habe: "Heroin wäre wesentlich schlimmer gewesen." Und das müsse sich im Strafmaß auch bemerkbar machen. Er beantragte eine Haftstrafe zwischen zweieinhalb und drei Jahren.

Das Gericht lag mit seinem Urteil eher im Bereich des Staatsanwalts - bei all den strafmildernden Umständen, die für die Angeklagte sprachen. Die Grenze der nicht geringen Menge sei um ein Vielfaches überschritten worden, so der Vorsitzende Richter, "und der Transport ist nun mal ein erheblicher Beitrag zum Handeltreiben mit Drogen".

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