Prozess am Landshuter LandgerichtFreisinger Landratsamt muss wohl Schmerzensgeld zahlen

Lesezeit: 3 Min.

Ein Jugendlicher wird wohl Schmerzensgeld vom Landkreis Freising erhalten. Das ließ Richterin Nicole Fleischer in einer Verhandlung am Landshuter Landgericht durchblicken. Das Urteil wird im Juni verkündet.
Ein Jugendlicher wird wohl Schmerzensgeld vom Landkreis Freising erhalten. Das ließ Richterin Nicole Fleischer in einer Verhandlung am Landshuter Landgericht durchblicken. Das Urteil wird im Juni verkündet. Armin Weigel

Ein Jugendlicher hat die Behörde verklagt, weil sie sich offenbar nicht genügend um ihn gekümmert hat. Die Richterin hält Verhalten des Jugendamts für fehlerhaft. Urteil steht aus.

Von Andreas Müller, Landshut/Freising

SZ bei Google bevorzugen

Ein heute 17-Jähriger hat den Landkreis Freising auf Schmerzensgeld verklagt mit der Begründung, das Jugendamt habe sich nicht hinreichend um ihn gekümmert. Nicole Fleischer, Richterin am Landshuter Landgericht, hält das Verhalten der Mitarbeiter des dortigen Jugendamts tatsächlich für „in vielerlei Hinsicht fehlerhaft“. Ihren Hinweisen zufolge wird der Landkreis wohl zahlen müssen, wie viel, das steht bisher nicht fest. Das Urteil soll am 25. Juni verkündet werden.

Im Dezember 2020 hatte das Ingolstädter Amtsgericht entschieden, das Sorgerecht für den Jugendlichen von seiner Mutter auf seinen leiblichen Vater in Moosburg zu übertragen - gegen den Willen des Kindes. Ein Gutachter war offenbar zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mutter nicht erziehungsfähig war. Zugespitzt hatte sich die Situation, als der Junge vorübergehend in ein kinderpsychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wurde.

Im August 2021 war der damals 13-Jährige plötzlich verschwunden. Drei Wochen nach seinem Verschwinden sind die Mutter des Jungen, sein Stiefvater und seine Patentante festgenommen worden: Sie sollen ihn in Bremen versteckt haben.

Im jetzigen Zivilprozess am Landshuter Landgericht geht es um das Dreivierteljahr zwischen der Sorgerechtsentscheidung und dem Verschwinden. In dieser Zeit hat der Jugendliche bei seinem Vater in Moosburg gelebt. Vertreten durch seine Mutter, hat er den Landkreis Freising auf mindestens 100 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Für die Klage ist ihm Prozesskostenhilfe gewährt worden. Vor vier Monaten ist in der Sache erstmals verhandelt worden (wir berichteten). Mit seinem „Erzeuger“ habe es „ständig Stress“ gegeben, hat der 17-Jährige damals erzählt. Als sein Vater an einem Wochenende im Juni 2021 nicht zu Hause gewesen sei, habe er umherstehenden, nicht verschlossenen Alkohol getrunken.

Die Patentante des Jungen, die am Mittwoch vernommen worden ist, ergänzte: Ihr habe Lukas sogar gesagt, dass er sich regelmäßig mit Alkohol „abschießt“, weil er die Situation nicht ertrage. Eine vom Jugendamt eingesetzte Familienhelferin hat zwar bestätigt, dass das Verhältnis von Vater und Sohn „katastrophal schlecht“ war. Allerdings habe es keine Hinweise auf Alkoholmissbrauch gegeben. Eine Freundin, die an dem Juni-Wochenende bei dem Jugendlichen übernachtet hatte, konnte sich zwar an „viel Red Bull“, nicht jedoch an Alkohol erinnern. Fest steht, dass der Junge einen Verweis bekommen hat, weil er Flaschen mit Whiskey-Cola in der Schule dabeihatte. Das war aber Monate später. Richterin Nicole Fleischer gab zu erkennen, dass sie von einer Amtspflichtverletzung ausgeht: Obwohl Mitarbeitende des Jugendamts frühzeitig von den Vorwürfen gewusst hätten, sei „nichts unternommen“ worden.

Der Junge soll „schweres Übergewicht“ gehabt haben

Zudem habe das Jugendamt „nicht gegengesteuert“, als es von „schwerem Übergewicht“ des Jungen erfahren hatte, so Fleischer weiter. Ein Zeuge hatte angegeben, dass der Bub 109 Kilogramm gewogen habe - bei einer Größe von 1,70 Meter. „Völlig aufgedunsen“ habe er wie ein „Sumo-Ringer“ ausgesehen, erinnerte sich die Patentante. Der Jugendliche sei schon vorher „recht kräftig“ gewesen, relativierte die Familienhelferin, die nach eigenen Angaben mindestens einmal pro Woche in Moosburg vor Ort war. Zugenommen habe er, weil ihm seine Mutter Fresspakete mit Schokolade und Chips geschickt habe, die das Kind „unkontrolliert in sich reingestopft hat“. Der Vater habe „im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht“, auf den Jungen einzuwirken. Eine Bindung aufzubauen, sei ihm deshalb nicht gelungen, weil sein Sohn „von der Mutter manipuliert wurde“, versicherte eine Psychologin. Mit der Begründung „Einmal dick, immer dick“ gegen die Gewichtszunahme „gar nichts zu tun, geht nicht“, erklärte die Richterin.

Auch das Argument, das Jugendamt sei an den Sorgerechtsbeschluss gebunden gewesen, wollte Fleischer nicht gelten lassen. Nachdem der Junge Suizidabsichten geäußert hatte, war er kurzzeitig in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Gerade den abermaligen Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus habe das Ingolstädter Amtsgericht mit seiner Entscheidung verhindern wollen, erklärte die Richterin. Dass sich das Jugendamt trotz der „Quälerei“ nicht für eine Rückübertragung des Sorgerechts auf die Mutter ausgesprochen und das Kind „generell nicht befragt“ habe, bezeichnete sie als „erschreckend“. Mittlerweile lebt der Jugendliche wieder bei seiner Mutter.

Die damalige Leiterin des Jugendamts kann sich nicht an den konkreten Vorgang erinnern

Die damalige Leiterin des Jugendamts ist am Mittwoch ebenfalls vernommen worden. An den konkreten Vorgang könne sie sich nicht erinnern, gab Arabella Gittler-Reichel zu bedenken. Schließlich sei sie für eine Behörde mit 130 Mitarbeitern und zahlreichen Fällen zuständig gewesen. Aus Anlass einer Beschwerde, die bei der Regierung von Oberbayern eingegangen und an sie weitergeleitet worden sei, habe sie die Akte überprüft und eine „korrekte Fallbearbeitung“ festgestellt. Eine Sorgerechtsentscheidung gegen den Willen des Kindes sei generell eine „herausfordernde Situation“, erklärte sie.

Die Anwältin des Landkreises haben die Ausführungen der Richterin offenbar nicht überzeugt: „Ich sehe Ihrem Urteil mit Spannung entgegen“, kommentierte sie schmunzelnd.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Zivilprozess am Landshuter Landgericht
:16-Jähriger verklagt Landkreis Freising auf Schmerzensgeld

Der Jugendliche wirft dem Jugendamt vor, sich in der Vergangenheit nicht genügend um ihn gekümmert zu haben.

SZ PlusVon Andreas Müller

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: