Landkreisbürger vor Landgericht:"Das war ein Kas"

Landgericht verurteilt 27-Jährigen wegen Drogenbesitzes zu Bewährungsstrafe. Ein halbes Jahr saß er in Untersuchungshaft

Von Alexander Kappen, Landshut

Als er sich in seinem "letzten Wort" noch einmal äußerte, konnte er die Mitglieder der vierten Strafkammer des Landshuter Landgericht offenbar endgültig von der Aufrichtigkeit seines Geständnisses überzeugen. Die sechs Monate, die er seit Mai bis zur Verhandlung am Montag in Untersuchungshaft gesessen hatte, "haben mir schon die Augen geöffnet und deutlich gemacht, dass das ein Kas war", sagte der 28-jährige Angeklagte, der zuvor auch schon von einem "großen Fehler" gesprochen hatte. Diese Aussage, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Wiedemann später in seiner Urteilsbegründung, habe gezeigt, "dass das Geständnis von Einsicht und Reue getragen ist".

Der Angeklagte gab zu, in seinem WG-Zimmer im Landkreis Freising zum Verkauf bestimmte Drogen in nicht geringer Menge aufbewahrt zu haben. Ebenso in unmittelbarer Nähe mehrere Waffen, welche die Polizei bei einer Durchsuchung Ende Mai dieses Jahr dort fand. Das Gericht verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Zudem muss er als Auflage 2500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Das Urteil beruht auf einer Verständigung zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Ein Beamter der Erdinger Kriminalpolizei berichtete als Zeuge, wie der 28-Jährige aufgeflogen war. Eine Vertrauensperson der Polizei habe mitgeteilt, dass der Angeklagte mit Kokain handele. "Dann haben wir ihn längerfristig observiert und dabei ein konspiratives Verhalten festgestellt", so der Polizist: "Er ist mit seinem Fahrzeug viele Adressen angefahren, darunter auch uns durchaus bekannte Personen." Beim Handel selbst habe man den Angeklagten nicht beobachten können, weil sich der wohl in den Wohnungen abgespielt habe. Am 27. Mai entschied die Polizei dann, die Wohnung des 28-Jährigen zu durchsuchen. Dabei fand sie laut Anklage 17,94 Gramm Kokain, 42,93 Gramm Marihuana und 2,81 Gramm MDMA. "In unmittelbarer räumlicher Nähe und griffbereit zu den Betäubungsmitteln", so stand es in der Anklage, bewahrte der Angeklagte einen Baseballschläger, ein Klappmesser und ein Küchenmesser auf, "um diese bei Bedarf im Rahmen des Handeltreibens einzusetzen".

An der Wand seien zwei Deko-Schusswaffen von seinem Großvater gehängt, an denen er das Küchenmesser befestigt hatte, erläuterte der Beschuldigte. Das Messer ragte aber nicht, wie bei einem Bajonette, über den Lauf hinaus, betonte der Richter bei der Ansicht der Fotos, welche die Polizei gemacht hatte. Den Baseballschläger habe ihm ein Freund geschenkt, der in Verein spiele, so der Angeklagte. Als er den Eindruck machte, möglicherweise einen Zusammenhang zwischen den gefundenen Drogen und den Waffen zu relativieren, erinnerte ihn der Staatsanwalt an das "voll umfängliche Geständnis", das Grundlage der ausgehandelten Verständigung sei. Schließlich räumte der Beschuldigte alle Vorwürfe im Sinne der Anklage ein.

Nachdem er früher auch selbst Drogen konsumiert habe, vor allem Joints, lasse er nun schon seit Jahren die Finger davon, versicherte der Angeklagte auf Nachfrage des Vorsitzenden. Auch könne nach einer Entlassung eine Arbeitsstelle nachweisen. Nach einer Ausbildung im Hotelgewerbe sei er vor der U-Haft zuletzt in einem Handwerksbetrieb beschäftigt gewesen, wo er auch künftig arbeiten werde. Wohnen könne er bei seiner Mutter. Das Gericht attestierte ihm eine günstige Sozialprognose. Durch den Eindruck der U-Haft lägen auch "besondere Umstände vor". Das Geständnis, so der Richter, "ist glaubhaft und lebenswirklich". Die Drogen seien nicht in den Verkauf gelangt und der Angeklagte habe lediglich eine, nicht einschlägige, Vorstrafe, so dass eine Bewährung in diesem Fall möglich sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: