Gemeinderäte wachsen:Fragen und Antworten zur Kommunalwahl 2020

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Bereits jetzt steht fest, dass es bei den Kommunalwahlen im März in Fahrenzhausen, Hallbergmoos, Kirchdorf, Mauern und Neufahrn in den Gremien mehr Sitze zu verteilen gibt als im Jahr 2014.

Von Laura Dahmer, Freising

Nächstes Jahr, am Sonntag, 15. März, sind in Bayern Kommunalwahlen. Im Landkreis kommt da so einiges zusammen: Es werden Bürgermeister gewählt, ein neuer Landrat bestimmt, Gemeinde- und Stadträte setzen sich neu zusammen. Wie viele neue Posten werden da eigentlich verteilt? Wie landen die Listen der Parteien auf den Stimmzetteln? Und was muss man jetzt noch tun, wenn man Bürgermeister werden will? Das Landratsamt Freising gibt Antworten auf ein paar der wichtigsten Fragen rund um die Kommunalwahl und ihre Vorbereitung.

Was und wer wird gewählt?

In allen Gemeinden des Landkreises werden die Stadt- und Gemeinderäte neu gewählt, 24 Gremien sind das insgesamt. Gleichzeitig werden mindestens 23 Bürgermeister und im Landkreis der Kreistag und der Landrat bestimmt. 23 deshalb, weil in Eching immer noch nicht abschließend geklärt ist, ob Bürgermeister Sebastian Thaler die Wahl, die eigentlich erst für 2021 ansteht, um ein Jahr vorverlegt und mit der Gemeinderatswahl gleichschaltet. Voraussichtlich werden insgesamt 534 Mandate neu besetzt.

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Welche Gemeinderäte werden bei dieser Wahl größer?

Der Landkreis wächst. Das hat zur Folge, dass die jeweiligen Gemeinde- und Stadträte mitwachsen müssen. In diesem Jahr steht schon fest, dass es fünf Gemeinden gibt, die 2020 mehr Ratssitze verteilen als noch bei der vergangenen Wahl: In Fahrenzhausen steigt die Zahl von 16 auf 20. Auch in Hallbergmoos vergrößert sich der Gemeinderat um vier Sitze auf insgesamt 24, in Kirchdorf und Mauern jeweils um zwei, von 14 auf 16. In Neufahrn verteilt man nächstes Jahr gleich sechs Sitze mehr, hier werden von 2020 an 30 Kommunalpolitiker im Gemeinderat sitzen.

Kann sich jeder zur Wahl stellen?

Grundsätzlich kann jeder, der europäischer Staatsbürger und volljährig ist, für einen Sitz im Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag kandidieren. Man muss allerdings seit mindestens drei Monaten eine Wohnung im Wahlkreis haben oder sich regelmäßig dort aufhalten. Wer Bürgermeister oder Landrat werden will, muss deutscher Staatsbürger und am Tag des Amtsantritts maximal 67 Jahre alt sein. Von dieser Altersbegrenzung ausgenommen sind die ehrenamtlichen Bürgermeister in den kleinen Gemeinden.

Wie landet man auf dem Wahlzettel?

Wahlvorschläge können von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden. In einer offiziellen Aufstellungsversammlung müssen die Bewerber von der jeweiligen Partei oder Gruppe bestätigt werden. Für die Versammlung ist es ausreichend, wenn drei im Wahlkreis wahlberechtigte Teilnehmer anwesend sind. Der aus der Aufstellungsversammlung resultierende Wahlvorschlag, der alle Kandidaten enthält, muss dann von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben und beim Wahlleiter der jeweiligen Gemeinde oder des Landkreises abgegeben werden. Die Unterschriften dürfen dabei nicht von den Kandidaten kommen und die Liste insgesamt nur so viele Namen enthalten, wie es Sitze im Gemeinde-, Stadt- oder Kreisrat gibt. Es gibt allerdings keine Mindestanzahl von Listenplätzen, die vergeben werden müssen. Ein- und dieselbe Person kann sogar bis zu drei Mal auf der Liste stehen und so von einem Wähler gleich drei Stimmen erhalten.

Was müssen Parteien machen, die bei der letzten Kommunalwahl nicht angetreten sind?

Wahlvorschläge können auch von Parteien oder Wählergruppen kommen, die nicht bei der letzten Kommunalwahl dabei waren. Diese brauchen zusätzliche Unterschriften für ihren Vorschlag. Wie viele, das hängt von der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde oder des Landkreises ab. Für die Kreistagswahl wären das zum Beispiel 385 Unterschriften. Diese können aber nach Einreichung des Wahlvorschlags noch aufgetrieben werden. Hier gibt es eine Ausnahme: Ist eine Partei bei der letzten Landtagswahl oder bei der letzten Europawahl angetreten und hat mindestens fünf Prozent der im Land insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erhalten oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten, muss sie keine zusätzlichen Unterschriften mehr sammeln. Das gilt zum Beispiel für die AfD, die 2020 zum ersten Mal bei einer Kommunalwahl in Freising antritt.

Welche Fristen gibt es für die Wahlvorschläge?

Die Aufstellungsversammlung für die Bewerber darf frühestens 15 Monate vor dem Monat stattfinden, in dem der Wahltag liegt. Das war in diesem Fall Dezember 2018. Alle Parteien und Wählergruppen, die das bisher noch nicht gemacht haben, haben bis zum 23. Januar 2020 Zeit, um ihre Kandidaten aufzustellen und den Wahlvorschlag beim Wahlleiter abzugeben. Braucht eine Partei oder Wählergruppe für ihren neuen Wahlvorschlag zusätzliche Unterschriften, hat sie noch bis zum 3. Februar Zeit. Am Tag darauf entscheidet der Wahlausschuss, welche Wahlvorschlägezugelassen werden. Ab dem 18. Februar werden dann die Stimmzettel, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen gedruckt.

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