Landkreis Freising:Erleichterungen  für Geimpfte und Genesene

Von ilos, Freising

Ab Montag gelten im Landkreis Freising einige neue Corona-Regeln. Wer seit mindestens 14 Tagen vollständig geimpft ist oder bereits eine Corona-Infektion überstanden hat, muss im Einzelhandel oder beim Friseur keinen negativen Test mehr vorlegen, so das Landratsamt. Diese Personen sind außerdem von Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre ausgenommen. Weiterhin einen negativen Test benötigen sie indes beim Besuch in Seniorenheimen oder ähnlichen Einrichtungen.

Als Nachweis gilt bei Geimpften der Impfpass, bei Genesenen der Laborbefund mit dem positiven Ergebnis eines PCR-Tests (mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate alt); Befunde von der Teststrecke des Landkreises kommen per Mail und Post. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Da die Sieben-Tages-Inzidenz derzeit unter 165 liegt, dürfen Grundschulkinder ab Montag wieder in den Präsenzunterricht, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern zuverlässig einhaltbar ist, oder in den Wechselunterricht. Dasselbe gilt für die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen. Auch an Hundeschulen ist der Präsenzunterricht unter der Inzidenz von 165 wieder zulässig. Friseure und Fußpflegedienste können künftig auch bei einer Inzidenz über 100 betrieben werden. Kunden müssen jedoch ein maximal 24 Stunden altes negatives Ergebnis eines PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests vorlegen. Davon ausgenommen sind vollständig Geimpfte und Genesene.

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