Landkreis FreisingBetrügerische Masche führt ins Gefängnis

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Betreiberin eines Pflegedienstes rechnet fast 40 000 Euro unberechtigt ab - vor Gericht bekommt sie die Quittung

Von Peter Becker

Was lange währt, wird endlich gut, so heißt es. Speziell in diesem Fall gilt das nicht für eine 46-jährige Frau, die von September 2015 bis Januar 2017 einen Pflegedienst im Landkreis Freising betrieben hatte. Vor gut zwei Jahren war sie von einem Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 24 Fällen unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Das Landshuter Landgericht sattelte nach einer sieben Monate dauernden Verhandlung zunächst noch einmal ein Jahr drauf. Die 46-Jährige legte gegen das Urteil der Berufungskammer Revision ein. Das Oberlandesgericht habe diese nun verworfen und die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, teilt Richter Manfred Kastlmeier in seiner Eigenschaft als Sprecher des Freisinger Amtsgerichts mit.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Kastlmeier war seinerzeit zu der Überzeugung gekommen, dass die Angeklagte zusammen mit ihrer Schwester unberechtigt Leistungen bei den Sozialkassen abgerechnet hatte. Die beiden hatten einen ambulanten Pflegedienst im südlichen Landkreis betrieben. "Der Mindestschaden, der hierdurch entstanden ist, beträgt 38 137,26 Euro", erinnerte Kastlmeier in seiner Pressemitteilung. Die Schwester, die für die Abrechnungen zuständig war, kam mit einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren davon. Nicht so die einschlägig vorbestrafte 46-Jährige, die obendrein unter offener Bewährung stand.

Man habe sich damit "auf die Fälle beschränkt, bei denen wir überzeugt sind, dass falsch abgerechnet wurde", erläuterte der Vorsitzende Richter Kastlmeier seinerzeit das Urteil des Schöffengerichts. Ursprünglich waren 58 Fälle angeklagt, die Staatsanwältin ging sogar von 72 aus. Sie empfand das Urteil als zu milde, die 46-Jährige dagegen als zu hoch. Beide zogen vor die Berufungskammer am Landshuter Landgericht. Der Fall sollte dieses mehr als ein halbes Jahr beschäftigen. Die Berufungskammer ging von 72 Fällen aus und sprach eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren aus. Gegen dieses Urteil legte die 46-Jährige wiederum Revision ein.

"Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte die Angeklagte letztendlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und verwarf im Übrigen deren Revision als unbegründet", teilt Kastlmeier nun mit. Zur Begründung führte es unter anderem an, dass der durch die erneute Verurteilung drohende Bewährungswiderruf aus einem anderen Verfahren bei der Strafzumessung als strafmildernd hätte berücksichtigt werden müssen. Dies hatte die Berufungskammer nicht einbezogen, weshalb deren Strafe um ein halbes Jahr reduziert wurde.

© SZ vom 24.02.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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