Prozess wegen versuchten Mordes:Aussprache mit Hammer

Prozess wegen versuchten Mordes: Als er in Deutschland Werkzeug eingekauft habe, so der Angeklagte, sei ihm die Idee gekommen, einen Hammer mit zu einer Aussprache mit seinem Schwager zu nehmen.

Als er in Deutschland Werkzeug eingekauft habe, so der Angeklagte, sei ihm die Idee gekommen, einen Hammer mit zu einer Aussprache mit seinem Schwager zu nehmen.

(Foto: Jannis Mattar/picture alliance/dpa)

Ein 42-Jähriger aus Kanada muss sich am Landgericht verantworten, weil er seinem in Moosburg lebenden Schwager mit dem Werkzeug auf den Kopf geschlagen und ihn schwer verletzt haben soll - in der Absicht, ihn umzubringen. Der Angeklagte bestreitet eine Tötungsabsicht.

Von Alexander Kappen, Landshut/Moosburg

Er soll im vergangenen November aus dem Hinterhalt seinem Schwager auf dessen Anwesen in Moosburg mit einem spitzen Hammer auf den Kopf geschlagen und heimtückisch versucht haben, ihn zu töten. Deshalb muss sich ein 42-Jähriger, der in Deutschland aufgewachsen ist und seit vielen Jahren in Kanada lebt, seit Montag vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Landshut verantworten. Dem zweifachen Familienvater wird versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Über eine von seinem Wahlverteidiger vorgetragene Erklärung gab der Angeklagte zum Prozessauftakt zwar zu, für die körperliche Auseinandersetzung mit seinem Schwager "allein verantwortlich" zu sein. Er bestritt jedoch, dass er beabsichtigt habe, diesen zu verletzen oder gar zu töten.

Hintergrund der Tat war ein Zwist um die Vermögensverhältnisse zwischen der in Moosburg lebenden Schwester des Angeklagten und dem Schwager. Die beiden befanden sich in einem Scheidungsverfahren. Laut Anklage lauerte der 42-Jährige am Tattag seinem Schwager vor dessen Wohnung am Treppenaufgang um kurz nach sechs Uhr auf und schlug mit der spitzen Seite des Hammers "ohne rechtfertigenden oder entschuldigenden Grund aus dem Hinterhalt" gegen dessen Kopf. Dabei soll er, so der Vorwurf, geschrien haben: "Ich werde dich umbringen". Das mutmaßliche Opfer konnte den Schlag laut Anklageschrift mit seiner Hand abmildern, wurde jedoch trotzdem seitlich rechts am Kopf getroffen. Dann soll es zu einem Handgemenge und wechselseitigen Schlägen gekommen sein.

Als zwei Zeugen eingriffen, soll der Angeklagte geflohen sein. Der Schwager erlitt nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Riss-Quetsch-Wunde am Kopf, eine Fraktur der Schädelkalotte, eine Rippenprellung, Hautrötungen und Einblutungen im Gesichtsbereich sowie Schleimhaut-Einblutungen im Bereich der Ober- und Unterlippe. Er leidet laut Anklage psychisch noch an den Folgen der Tat und bis heute auch an Kopfschmerzen und Schwindelattacken sowie an Schmerzen im Brustbereich. Der Geschädigte kann bis heute nicht arbeiten.

In der Erklärung des Angeklagten hörte sich die Sache anders an. Der 42-Jährige, der als Zehnjähriger aus seinem Geburtsland Türkei nach Deutschland kam und in der Nähe von Köln aufwuchs, ging als 25-Jähriger nach Kanada und leitet dort als Selbständiger ein kleines Bauunternehmen. Alle paar Jahre reist er aus familiären, aber auch beruflichen Gründen nach Deutschland.

Im November 2022 sei er nach Moosburg gekommen, um die finanziellen Streitigkeiten seiner, wie der Verteidiger sagte, "einfach strukturierten" und nur schlecht Deutsch sprechenden Schwester mit dem Schwager zu klären. Bei der Gelegenheit habe er, wie er es regelmäßig in Deutschland getan habe, auch Werkzeug gekauft - unter anderem einen Hammer. Und da der Schwager eine weitere Einmischung des Angeklagten zuvor abgelehnt habe, sei ihm die Idee gekommen, den Hammer mitzunehmen, "um ein Gespräch zu erzwingen".

Für die Vorkommnisse sei er allein verantwortlich, räumt der Angeklagte ein

Nach Darstellung des Angeklagten war es jedoch der Schwager, der - als er den Hammer in seiner Hand sah - "sich berechtigterweise bedroht" gefühlt und mit der Rangelei begonnen habe. Dabei habe der Schwager den Hammer auch zu greifen bekommen und den Angeklagten damit geschlagen. An eigene Schläge mit dem Werkzeug konnte sich der 42-Jährige nicht erinnern. Für die Vorkommnisse sei er jedoch ganz allein verantwortlich, gab er zu. Der Vorsitzende Richter Ralph Reiter meinte dazu: "Eine Aussprache, bei der einer der Beteiligten einen Hammer in der Hand hat, geht selten gut aus."

Der Schwager sollte ursprünglich bereits am Montag aussagen. Weil der Verteidigung jedoch erst Beweismittel nachgereicht werden müssen - unter anderem eine Videovernehmung des Geschädigten -, wurde seine Aussage vertagt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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