ProzessauftaktSchwunghafter Handel mit Kokain

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Einen schwunghaften Handel mit Kokain soll ein 28-Jähriger in den Landkreisen Freising und Erding getrieben haben. Nun sitzt er am Landgericht auf der Anklagebank.
Einen schwunghaften Handel mit Kokain soll ein 28-Jähriger in den Landkreisen Freising und Erding getrieben haben. Nun sitzt er am Landgericht auf der Anklagebank. Christian Charisius/dpa

Ein 28-Jähriger muss sich am Landgericht verantworten, weil er in den Landkreisen Freising und Erding Drogen im großen Stil verkauft und besessen haben soll. Dem geständigen Angeklagten wird aufgrund einer Verständigung eine Strafe von maximal viereinhalb Jahren in Aussicht gestellt.

Von Alexander Kappen, Freising/Erding

Weil er in den Landkreisen Freising und Erding im großen Stil mit Drogen gehandelt haben soll, muss sich ein 28-jähriger Mann aus Hallbergmoos seit Mittwoch vor der siebten Strafkammer des Landgerichts Landshut verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mindestens seit Oktober 2023 schwunghaften Handel mit Kokain getrieben zu haben. Der Angeklagte habe sich zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt, aber spätestens vom 31. Oktober 2023 an, einen Vorrat an Kokaingemisch zugelegt, aus dem er regelmäßig Teilmengen verkauft habe, heißt es in der Anklageschrift.

Zwischen Oktober 2023 und Januar 2024 soll der Angeklagte, so der Vorwurf, über insgesamt mindestens 449,2 Gramm Kokaingemisch verfügt haben. Das Betäubungsmittel hatte laut Staatsanwaltschaft mindestens einen Wirkstoffgehalt von 20 Prozent Kokainhydrochlorid. Die erforderliche Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln hatte der 28-Jährige nicht.

Zum Prozessauftakt am Mittwoch zogen sich die Verfahrensbeteiligten auf Anregung des Verteidigers zunächst zu einem Rechtsgespräch zurück, um die Möglichkeit einer Verständigung im Falle eines Geständnisses zu erörtern – letztlich kam diese auch zustande. Wie die Richterin im Anschluss an das Gespräch berichtete, tauschten Verteidigung und Staatsanwaltschaft in diesem zunächst ihre Standpunkte aus. Der Verteidiger erachtete eine Drogentherapie seines Mandanten als notwendig, was allerdings nicht Bestandteil einer Verständigung sein kann. Die Staatsanwältin führte ins Feld, dass sie auf ein Geständnis nicht angewiesen sei, der Tatnachweis sei auch so sehr gut zu führen.

Während seitens der Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren ins Spiel gebracht wurde, regte der Verteidiger drei bis dreieinhalb Jahre an. Eine Strafe unter vier Jahren konnte sich die Staatsanwältin angesichts der Aktenlage aber nicht vorstellen. Die Kammer schlug bei einem vollen Geständnis eine Strafe zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten vor. Damit erklärten sich alle Beteiligten einverstanden. Auch der Angeklagte stimmte zu, der „Deal“ war perfekt.

In der Anklageschrift werden dem 28-Jährigen insgesamt zwölf Fälle vorgeworfen, in denen er Kokain besessen beziehungsweise alleine oder im Zusammenwirken mit Anderen damit gehandelt haben soll. In der Verhandlung gab der Angeklagte an, zu dealen begonnen zu haben, um seinen steigenden Eigenkonsum finanzieren zu können. Laut Anklage verkaufte er im vergangenen Oktober in Hallbergmoos eine Konsumeinheit Kokaingemisch an einen von den Strafbehörden gesondert verfolgten Mann. Im November soll er dann, auch in Hallbergmoos, an einen anderen Mann, gegen den ebenfalls ein gesondertes Verfahren läuft, bei neun Gelegenheiten Kokainmengen zwischen einem halben und einem Gramm verkauft haben und im Dezember dann noch einmal mindestens zwei Gramm.

In seinem Arbeitsspind werden rund 414 Gramm Kokaingemisch entdeckt

Im November und Dezember soll der 28-Jährige zusammen mit einem anderen Dealer – auch gegen diesen läuft ein gesondertes Verfahren – in einer Gaststätte in Berglern Drogengeschäfte durchgezogen haben. Wie es in der Anklageschrift heißt, stellte der Komplize des Angeklagten zuvor den Kontakt zum Käufer her, der dann in einem Fall mindestens ein Gramm und in einem weiteren mindestens zwei Gramm Kokain von den beiden kaufte. In vier weiteren Fällen soll der Angeklagte dem Abnehmer in Berglern alleine jeweils mindestens zwei Gramm verkauft haben. Geschäftlich aktiv war der angeklagte Dealer in vier weiteren Fällen laut Staatsanwaltschaft auch bei Drogenverkäufen in Oberding und an einer Tankstelle sowie auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios in Hallbergmoos.

Am 18. Januar dieses Jahres wurde der 28-Jährige dann abends um kurz vor 20 Uhr in Erding mit einer verkaufsfertigen Plombe mit 4,42 Gramm Kokaingemisch erwischt, wie es in der Anklage heißt. In seiner Wohnung in Hallbergmoos soll er ebenfalls am 18. Januar weitere 5,47 Gramm Kokain in einer verkaufsfertigen Plombe sowie 2520 Euro Bargeld aufbewahrt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er durch einen späteren Verkauf des Kokains ebenfalls Gewinn erzielen wollte.

Auch am Arbeitsplatz des 28-Jährigen in Eching wurden sechs Tage später Drogen gefunden – und zwar eine ganze Menge. Versteckt in seiner Arbeitskleidung, bewahrte der Angeklagte in seinem Spind, so der Vorwurf, „insgesamt 414,31 Gramm Kokaingemisch wissentlich und willentlich auf“. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass 90 Prozent der Drogen zum Verkauf bestimmt waren und zehn Prozent zum Eigenkonsum.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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