Prozess am Landgericht LandshutNeufahrner erhält Bewährung im zweiten Anlauf

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Auf diversen Datenträgern, darunter auch USB-Sticks, hatte der Angeklagte mehrere zehntausend kinderpornografische Videos und Bilder gespeichert.
Auf diversen Datenträgern, darunter auch USB-Sticks, hatte der Angeklagte mehrere zehntausend kinderpornografische Videos und Bilder gespeichert.
Jens Schierenbeck/dpa-tmn

Weil er Zehntausende Videos und Bilder mit kinderpornografischem Inhalt besessen hat, wird ein heute 56-Jähriger Anfang 2024 zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Der BGH weist das Urteil in Teilen zurück ans Landgericht, das die Strafe jetzt deutlich reduziert.

Von Alexander Kappen, Landshut/Neufahrn

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Es war eine schier unglaubliche Zahl an Dateien, die ein heute 56-jähriger Neufahrner da auf diversen Speichermedien in seiner Wohnung angesammelt hatte. Laut Anklage befanden sich auf seinen bei einer Wohnungsdurchsuchung im Februar 2022 sichergestellten Geräten knapp 69 000 kinderpornografische Bilder und rund 3600 Videos mit einer Gesamtspiellänge von mehr als 315 Stunden. Dazu kamen circa 11 700 jugendpornografische Bilder sowie 680 Videos mit einer Gesamtlaufzeit von mehr als 49 Stunden. Zu sehen sind darauf fast ausschließlich Jungen. Zudem bot der Neufahrner in einem Whatsapp-Chat einem 14-Jährigen, der sich als 13-Jähriger ausgab, Geschlechtsverkehr an und tauschte dort mit ihm Nachrichten sexuellen Inhalts sowie pornografische Bilder aus.

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