Hinterher haben sie Videos gemacht. „Aus Dummheit“, wie der jüngere der beiden Angeklagten in der Verhandlung am Landgericht Landshut einräumte. Zu sehen sind darauf der heute 19-jährige Freisinger und sein 21-jähriger Freund aus dem Landkreis, „und beide wissen, dass sie gerade Geschlechtsverkehr mit demselben Mädchen hatten und sie feiern sich dafür“, sagte die Besitzende Richterin. Laut der Anklage hatten sie vor gut einem Jahr gegen deren Willen Sex mit der jungen Frau, Jahrgang 2007. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten deshalb Vergewaltigung vor.
Geprägt war der Prozessauftakt am Mittwoch – angesetzt sind fünf Verhandlungstage – zunächst von einem rund eineinhalbstündigen Rechtsgespräch, das der Verteidiger des 19-Jährigen angeregt hatte. An dessen Ende stand eine Verständigung. Allerdings nur zwischen dem geständigen Freisinger, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Anwältin der als Nebenklägerin auftretenden Geschädigten.
Der nicht vorbestrafte 19-Jährige räumte die gegen ihn in der Anklage erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe ein und verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 7500 Euro. Falls Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte, sicherte ihm die Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Michaela Wawerla eine Bewährungsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren zu. Wird der junge Mann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, erwartet ihn gemäß dem geschlossenen „Deal“ eine Strafe zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten. Der 21-Jährige dagegen beharrte darauf, er habe einvernehmlichen Sex mit der jungen Frau gehabt.
Die beiden Angeklagten schilderten in der Verhandlung, dass der 21-Jährige die Geschädigte aus Vaterstetten über die Social-Media-App Snapchat kennengelernt hatte. Eine Woche chatteten und telefonierten die beiden über die App, ehe sie in der Nacht von 11. auf 12. Mai 2024 ein Treffen vereinbarten. Der 21-Jährige war an diesem Abend mit dem Mitangeklagten unterwegs, die Geschädigte mit zwei Freundinnen.
Mit dem Auto des Vaters des 21-Jährigen fuhren die beiden Angeklagten zum Treffpunkt in München, wo sich die Geschädigte nach Angaben der beiden jungen Männer relativ schnell aus freien Stücken mit dem Älteren küsste. Als die Freundinnen der jungen Frau gegangen waren, wollte diese mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren. Der 21-Jährige bot ihr an, sie heimzufahren – sie willigte ein.
Die Initiative sei von der Geschädigten ausgegangen, sagt der ältere Angeklagte
Obwohl er Automatikfahrzeuge gewohnt ist und mit dem Schaltauto seines Kumpels nicht richtig zurechtkam, fuhr der 19-Jährige den Wagen, während der 21-Jährige sich zur Geschädigten auf die Rückbank setzte. Auf der Fahrt Richtung Vaterstetten über die Autobahnen A 8 und A 99 kam es im Auto dann zum Geschlechtsverkehr zwischen dem 21-Jährigen und der jungen Frau.
Letztere sagte laut der Anklage, dass sie das nicht wolle und der Angeklagte aufhören solle. Aus Angst habe sie sich aber nicht zur Wehr gesetzt. Der 21-Jährige selbst gab in der Verhandlung an, der Sex sei einvernehmlich gewesen und die Initiative sei von der Geschädigten ausgegangen, die im Auto begonnen habe, ihn zu küssen.
Weil der 21-Jährige ob der unsicheren Fahrweise seines Kumpels mit dem Schaltgetriebe um das Auto seines Vaters fürchtete, so berichteten es die beiden Angeklagten, ließ er den 19-Jährigen an einer Autobahnausfahrt rechts anhalten, um selbst weiterzufahren. Der 19-Jährige wechselte auf die Rückbank, wo er anschließend gegen den Willen der jungen Frau Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, wie er in der Verhandlung zugab.
Den Besitz kinderpornografischer Inhalte räumt der 21-Jährige ein
Ob der vorangegangene Geschlechtsverkehr zwischen dem 21-Jährigen und der Geschädigten einvernehmlich war und was dabei auf der Rückbank geredet wurde, davon will der jüngere der beiden Angeklagten nichts mitbekommen haben. Der Ältere wiederum gab an, erst hinterher – nachdem man die junge Frau auf dem Parkplatz eines Supermarkts in der Nähe ihrer Wohnadresse habe aussteigen lassen – mitbekommen zu haben, dass auch sein Freund Sex mit der Geschädigten hatte.
Das habe er „nicht so gut“ gefunden, sagte er in der Verhandlung. Ein Grund, die Freundschaft zu beenden, sei das jedoch nicht gewesen. Die Geschädigte habe er allerdings auf Snapchat blockiert. Mit ihr, so seine Aussage, hätte er sich prinzipiell nämlich eine längerfristige Beziehung vorstellen können, „aber nicht, wenn sie mit mehreren Männern intim ist“.
Der 21-Jährige ist in dem Prozess auch wegen des Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt. Ein entsprechendes Bild haben Polizisten in seiner Wohnung gefunden. Diesen Tatvorwurf räumte er über seine Verteidigerin ein.