Urteil am LandgerichtVon der Vergangenheit eingeholt

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Von einem "Brocken reinstes Kokain" sprach Richterin Sandra Strohner. Rund 450 Gramm der Droge hat der Angeklagte besessen und zum Teil verkauft.
Von einem "Brocken reinstes Kokain" sprach Richterin Sandra Strohner. Rund 450 Gramm der Droge hat der Angeklagte besessen und zum Teil verkauft. Christian Charisius/dpa

Erst schafft er es, von Drogen loszukommen, dann wird er rückfällig und handelt im Raum Freising und Erding mit Kokain. Jetzt muss ein 28-Jähriger aus Hallbergmoos dafür vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

Von Alexander Kappen, Freising

Durch sein Geständnis habe der Angeklagte „noch großen Schaden von sich abgewendet“, sagte Vorsitzende Richterin Sandra Strohner am Freitag in ihrer Urteilsbegründung. Denn die fünf Jahre Haft, die von der Staatsanwältin zum Prozessauftakt am Mittwoch in den Raum gestellt worden waren, „waren überhaupt nicht übertrieben oder überhöht“, betonte die Richterin.

Doch der 28-jährige Angeklagte aus Hallbergmoos, der zwischen Oktober 2023 und Januar 2024 in den Landkreisen Freising und Erding einen schwunghaften Handel mit Kokain getrieben hat, räumte noch am ersten Verhandlungstag sämtliche erhobenen Vorwürfe ein. Aufgrund einer Verständigung zwischen allen Prozessbeteiligten verurteilte die siebte Strafkammer des Landgerichts den 28-Jährigen bei der Fortsetzung am Freitag zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis. Zudem ordnete das Gericht für eineinhalb Jahre die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung an. Der Angeklagte ist laut eines psychiatrischen Gutachtens kokain- und alkoholabhängig.

Die Verständigung sah eine Strafe zwischen drei Jahren und zehn Monaten sowie vier Jahren und sechs Monaten vor. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer das Maximum von viereinhalb Jahren. Zudem sprach sie sich gegen eine Unterbringung aus. Der Verteidiger bewegte sich mit den von ihm beantragten drei Jahren und zehn Monaten wenig überraschend am unteren Ende des ausgehandelten Strafrahmens. Er hielt die Unterbringung für erforderlich.

Angeklagt waren zwölf Fälle, in denen der Angeklagte in Hallbergmoos, Berglern, Oberding, Erding und Eching Kokain besessen oder damit gehandelt haben soll. Insgesamt verfügte er über 450 Gramm, „ein großer Brocken“, so die Richterin. Der größte Teil, rund 414 Gramm, wurde nach der Festnahme das 28-Jährigen im Spind an seinem Arbeitsplatz in Eching entdeckt. Aufgeflogen sind die Drogengeschäfte durch eine Vertrauensperson der Polizei, die dieser mitteilte, dass der Angeklagte regelmäßig mit Kokain handelte. Das berichtete ein Kripo-Beamter als Zeuge. Es folgten eine Telefonüberwachung, Observationen und schließlich die Festnahme.

In der Arbeit galt er als zuverlässiger und guter Kollege

Am Arbeitsplatz des Angeklagten zeigten sich alle überrascht von dessen Drogengeschäften und Drogensucht. Seine Kollegen beschrieben ihn in der Verhandlung als guten Kollegen, der zuverlässig und selbständig gearbeitet und nie Probleme bereitet habe. Anders, als zuvor in seiner albanischen Heimat. Dort flog der Angeklagte eigenen Angaben zufolge in der zwölften Klasse, also ein Jahr vor dem Abschluss, vom Gymnasium. Unter anderem, weil er Drogen in der Schule konsumiert hatte.

2019 beschloss er dann, in Deutschland einen Neuanfang zu wagen, „weil ich nichts mehr mit dem alten Umfeld und den Drogen in Albanien zu tun haben wollte“, so der 28-Jährige. In Deutschland lebte er zunächst auch drogenfrei und begann eine Elektrikerlehre. Bei einem Urlaub in Albanien kam er jedoch wieder mit seinem alten Umfeld in Kontakt und begann wieder, Kokain zu nehmen. Trotz Drogenkonsums und Abmahnungen vom Chef schloss er die Lehre erfolgreich ab, fand eine neue Stelle und machte dort einen guten Job. „Es lief in Deutschland eigentlich super mit Ihnen“, sagte die Richterin, es sei „sehr ärgerlich, dass Sie wieder in diesen Mist abgedriftet sind“.

Abzüglich der Untersuchungshaft muss der nicht vorbestrafte Angeklagte jetzt noch knapp zehn Monate absitzen. Es folgt die Therapie und dann bestehe nach zwei Dritteln der Strafe „die veritable Chance“, zur Bewährung freizukommen, so die Richterin. Der Angeklagte sei intelligent, „wir gehen davon aus, dass er es schaffen kann“.

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