Süddeutsche Zeitung

Kritik im Stadtrat:Fünf Bäume sollen weichen

Der Stadtrat fordert die Erzdiözese auf, ihre Pläne am Domberg zu überprüfen

Die Bäume am Diözesanmuseum auf dem Domberg werden womöglich gefällt. Die Erzdiözese München und Freising hat einen entsprechenden Antrag gestellt, über den der Planungsausschuss des Freisinger Stadtrates diskutiert hat. Nach knapper Abstimmung muss die Diözese nun noch einmal prüfen, ob die Bäume nicht doch stehen bleiben können.

Es handelt sich dabei um Bäume, die von der Oberen Hauptstraße aus zu sehen sind. Grund für die mögliche Fällung sind starke Schäden an zwei der fünf Bäume, sie seien "nicht erhaltenswert", heißt es in einem Baumgutachten, das die Erzdiözese in Auftrag gegeben hatte. Bei den anderen drei Exemplaren sind die Schäden demnach geringer, sie gelten als "bedingt erhaltenswert". Diese Probleme sind aber nicht der einzige Grund, warum die Bäume gefällt werden sollen. Weil das Diözesanmuseum noch bis zum Jahr 2021 umfassend saniert wird, müssen Versorgungsleitungen zum Museum verlegt werden. "Mit den Bäumen funktioniert das teilweise nicht", erklärte Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher (Freisinger Mitte).

In der Sitzung sorgte das für Diskussionen. Mit gutem Willen könne man die Bäume durchaus erhalten, sagte Stadtrat Manfred Drobny (Grüne) und bezeichnete sie als "stadtbildprägend". Mehrere Stadträte verwiesen auch auf die kontroversen Diskussionen für eine Baumschutzverordnung. Dazu passe nicht, die fünf Bäume leichtfertig fällen zu lassen, so der Tenor. Dem widersprach Eschenbacher: Die Erzdiözese habe immerhin ein Gutachten anfertigen lassen, von "leichtfertig" könne keine Rede sein.

Die Erzdiözese plant, nach Ende der Bauarbeiten neue Bäume anzupflanzen. "Das Stadtbild ist mit den neuen Bäumen ähnlich wie vorher", argumentierte Rudolf Schwaiger (CSU). Karl-Heinz Freitag (Freie Wähler) regte an, als Kompromiss wenigstens die beiden Bäume zu erhalten, welche die Bauarbeiten nicht behindern. Allerdings sind genau das die, die laut Gutachten "nicht erhaltenswert" sind.

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Quelle:
SZ vom 06.11.2018 / NTA
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