Überfall auf einem Reiterhof in Kranzberg:Mordversuch aus Heimtücke

Staatsanwalt fordert achteinhalb Jahre Haft für den 19-jährigen mutmaßlichen Täter.

Achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen versuchten Mordes hat der Staatsanwalt in seinem Plädoyer für einen 19-jährigen Angeklagten vor der Jugendkammer des Landshuter Landgerichts gefordert. Er sieht es als erwiesen an, dass dieser im Februar 2020 auf einem Reiterhof bei Kranzberg in das Hauptgebäude eingedrungen war und dort den Hausherren niedergeschlagen hat.

Was den mit angeklagten 23-jährigen Bruder des jungen Mannes anbelangt, kann dessen Anwesenheit nach Worten des Staatsanwalts jedoch nicht belegt werden. Er hatte angegeben, seinen Bruder und einen Bekannten nur zu dem Anwesen gefahren zu haben. Für ihn steht wegen Wohnungseinbruchs und Diebstahls eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten im Raum.

Der Staatsanwalt beantragte den Einzug von 700 Euro als Wertersatz. Dieser Betrag war aus dem Anwesen gestohlen worden. Auf die vom Verteidiger des 23-Jährigen beantragte Einweisung in eine Entziehungsanstalt ging der Staatsanwalt nicht ein. Dieser hatte nach eigenen Angaben in der Tatnacht einen Alkoholpegel von knapp vier Promille. Gleichwohl soll er aber nach Aussagen von Zeugen ohne Ausfallerscheinungen direkt von Freising nach Rumänien gefahren sein. Ein Bekannter der beiden Brüder, der bei dem Geschehen dabei gewesen sein soll, machte von seinem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch.

Durch zwei Hautschuppen überführt

Dass der 19-Jährige den Schlag ausgeführt hatte, daran hegt der Staatsanwalt keinen Zweifel. Dies belegten seiner Meinung nach zwei von ihm stammende Hautschuppen, die auf der Seite des Bettes festgestellt worden waren, von welcher der Schlag gegen den Kopf des Opfers ausgeführt wurde. Der Staatsanwalt sieht zwei Mordmerkmale erfüllt: Heimtücke und den Versuch, den Einbruch zu vertuschen.

Zur Erinnerung: In der Tatnacht war in das Hauptgebäude des Reiterhofs eingebrochen worden. Als die Einbrecher das Schlafzimmer des Hausherrn nach Wertgegenständen durchsuchten, wachte dieser auf. Daraufhin erhielt er einen Schlag mit einem schweren Gegenstand auf den Kopf.

Der Mann, der als Nebenkläger bei dem Prozess teilnahm, will in den Sekunden vor dem Schlag die Täter identifiziert haben. Die Nebenklägervertreterin kam deshalb zu einem anderen Schluss als der Staatsanwalt. Sie forderte für den 23-Jährigen eine Haftstrafe von 13 Jahren für versuchten Mord, für seinen jüngeren Bruder eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Der Prozess neigt sich nach über einem Jahr Verhandlungsdauer seinem Ende entgegen. Er wird am Mittwoch, 16. März, mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: