Kommunen beklagen sich:Hohe Hürden für Tempolimits

Tempo 30-Zone in Frankfurt

Tempo-30-Zonen einzurichten, ist vergleichsweise einfach. Innerorts ein Tempolimit von 30 Stundenkilometer zu verhängen, das fällt den Städten und Gemeinden dagegen schwer. Die Bundesgesetzgebung stellt in diesem Fall eine schier unüberwindbare Hürde dar.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Die Bürgermeister im Landkreis wünschen sich mehr Handlungsspielraum und hoffen dabei auch auf die neue Koalition in Berlin. Bisher werden ihre Anträge meist abgeschmettert.

Von Peter Becker, Freising

In einer besseren Welt wären Städte und Gemeinden Orte mit mehr Aufenthaltsqualität. So wünscht es sich etwa Franz Heilmeier (Grüne), Bürgermeister von Neufahrn. Früher waren sie das bestimmt einmal, bis das Auto seinen Siegeszug angetreten hat. Seit Beginn der Sechzigerjahre waren Städteplaner bestrebt, die Kommunen so verkehrsgerecht wie möglich zu gestalten. "Das Auto hat den Anspruch, so schnell wie möglich von A nach B zu kommen", rügte Heilmeier in der Bürgermeisterdienstbesprechung am Donnerstag. Er forderte deshalb einen Paradigmenwechsel. "Ein steiniger Weg", kommentierte Landrat Helmut Petz (FW). Denn Kommunen tun sich schon schwer damit, mancherorts in ihrem Zuständigkeitsgebiet Tempobeschränkungen auf 30 Stundenkilometer zu erlassen.

"Moosburg, Neufahrn, Eching, Marzling" - Petz zählte Ortschaften auf, in denen es Bestrebungen, Tempolimits einzuführen. Für Neufahrn habe man eine Lösung gefunden, sagte der Landrat. Schief gelaufen ist dies aber in Marzling. Die Gemeinde hatte auf einen SPD-Antrag hin beschlossen, auf der Isarstraße im Umfeld der engen Bahnunterführung ein Tempolimit zu erlassen. Die Begründung dafür lautete, dass dort viele Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Sportplatz unterwegs seien. Dies berge Gefahren. Das Vorhaben scheiterte am Einspruch der Kommunalaufsicht. Diese wiederum setzte bei ihrer Entscheidung auf das fachmännische Urteil der Polizei. Die Beamten konnten bei einem Ortstermin keine Gefahrenquelle entdecken.

Es muss eine "Gefahrenlage" vorhanden sein

Für Langenbachs Bürgermeisterin Susanne Hoyer (FW) kommt es auf den richtigen Zeitpunkt der Begutachtung an. Während zu bestimmten Uhrzeiten viel los sei, könne man sich eine halbe Stunde später praktisch zum Kaffeekränzchen auf der Straße treffen, weil dort keine Autos mehr fahren. Petz verwies auf den schwer auflösbaren Widerspruch, dass immer mehr Menschen erwarteten, dass der Straßenverkehr innerorts gemächlicher verlaufen sollte. Dem stehe die Gesetzgebung des Bundes gegenüber. So ist es nach Worten von Jens Tauber, dem Leiter des Straßenverkehrsamts am Landratsamt, städteplanerisch vergleichsweise einfach, eine Tempo-30-Zone in Wohngebieten, etwa aus Lärmschutzgründen, einzurichten. Bei einem Tempolimit ist das weitaus schwieriger. Da müsse eine Gefahrenlage vorliegen, was die Polizei im Fall von Marzling verneint hat.

Echings Bürgermeister Sebastian Thaler (SPD) würde gerne den "gesunden Menschenverstand" entscheiden lassen. Helfen könnte aber nur der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Darin steht, dass das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung derart geändert werden sollen, dass Klimaziele und Gesundheitsschutz stärker berücksichtigt werden. "Das ist sehr vage", kommentierte Attenkirchens Bürgermeister Matthias Kern (Wir). Er verwies in diesem Zusammenhang auf das Bundesland Baden-Württemberg, das im Vergleich zu Bayern eine wesentliche höhere Dichte an Beschränkungen auf Tempo 30 innerorts aufzuweisen habe.

"Heißen Draht" zum Verkehrsminister nutzen

Weil dies alles nichts hilft, heißt es nun, Bretter aus Massivholz zu bohren. Will heißen, dass die örtlichen Vertreter der Koalitionsparteien in Berlin ihren "heißen Draht" zum neuen Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) nutzen sollen. Der soll es jetzt richten, sowohl für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 6 von Garching in den Landkreis Freising als auch für eine Änderung der Gesetzgebung für den Straßenverkehr, der es den Kommunen erlauben würde, auf unkompliziertem Weg innerorts Tempolimits zu erlassen. Der Wunsch der Gemeinden und Städte ist bescheiden: Sie wollen einfach nur mehr Handlungsspielraum haben.

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