Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Soziales Gewissen trotzt Sparzwang

Es ist richtig, den Rotstift nicht da anzusetzen, wo es die Ärmsten der Armen treffen würde.

Von Kerstin Vogel, Freising

Die Linke geriert sich üblicherweise gerne als das soziale Gewissen der Politik - und hat damit selten durchschlagenden Erfolg. Deshalb ist schwer zu sagen, wer am Montag im Freisinger Finanzausschuss überraschter war, als der Antrag von Linken-Stadtrat Guido Hoyer, die Basisberatung für Obdachlose in den Notunterkünften der Stadt bitte in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, ohne große Debatte durchging: Hoyer selbst oder die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung. Die nämlich hatten in einer Art vorauseilendem Gehorsam für die Vergabe dieser Beratung an einen Sozialdienstleister mehr als ein Drittel weniger Wochenstunden beantragt, als bisher geleistet wurden. Sie hatten angenommen, dass ihnen wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt ohnehin nicht mehr bewilligt würde.

Dass sie sich da getäuscht haben, ist ein gutes Zeichen. Offenbar gibt es auch außerhalb der Linken genug soziales Gewissen im Freisinger Stadtrat, dass man den Rotstift nun nicht genau da ansetzt, wo es die Ärmsten der Armen treffen würde - allem seitens der Rechtsaufsicht verordneten Spardruck zum Trotz. Wohl niemand lebt freiwillig über Monate in einer Notunterkunft, und den Menschen da wenn irgendmöglich herauszuhelfen, muss sich eine Stadt, eine solidarische Gemeinschaft, zur Aufgabe machen.

Hier umgekehrt zu sparen, wäre auch unter einem weiteren Aspekt fatal: Die Folgen der Corona-Krise sind jenseits aller Auswirkungen auf den städtischen Haushalt auf vielen anderen Ebenen noch gar nicht abzusehen. Dass aber gerade in der Hochpreisregion in und um München mit ihren teilweise horrenden Mietpreisen immer mehr Menschen Schwierigkeiten bekommen könnten, ihre überteuerten Wohnungen zu halten, um das zu vermuten, muss man kein Prophet sein. Die Stadt tut also gut daran, sich hier eher rechtzeitig besser aufzustellen, als personelle Verschlechterungen hinzunehmen. Insofern ist der Beifall, den sich die Mitglieder des Finanzausschusses nach der Entscheidung selbst spendeten, auch mal berechtigt.

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SZ vom 05.05.2021/ilos
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