Kommentar:Solidarität versus Neutralität

Regenbogenfahne vor Freisinger Landratsamt

von Peter Becker

Eine knifflige Aufgabe hat die Grünen-Fraktion im Kreistag den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern mit ihrem Antrag gestellt. An jedem 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi- und Transgenderfeindlichkeit solle fortan die Regenbogenfahne zusammen mit der Landkreisflagge vor dem Landratsamt gehisst werden. Als Zeichen der Solidarität mit der LGBTIQ-Community.

Der Kreisausschuss hat dieses Ansinnen quasi in erster Instanz mehrheitlich abgelehnt. Nicht aus Böswilligkeit, Sympathien für den Vorschlag wären durchaus vorhanden gewesen. Wenn jemand das bunte Fähnchen, das da im Wind vor dem Landratsamt flattert, stören würde, dann müsste derjenige ja an diesem Tag nicht unbedingt dort vorbeilaufen. Grund war vielmehr ein Blick in die Zukunft. Andere Organisationen könnten entsprechende Anträge stellen, denen vielleicht nicht so hehre Ambitionen zugrunde liegen, wie sie im Antrag der Grünen formuliert waren. Sie müssten wohl aus Gründen der Gleichbehandlung ebenfalls genehmigt werden. Gut, wären sie verfassungsfeindlich, wären sie mit gutem Gewissen abzulehnen.

Der Landkreis ist aber zur Neutralität verpflichtet. Er muss eine politische Entscheidung treffen, Für und Wider genau abwägen. Traurig ist es allemal, dass in einer angeblich so aufgeklärten Gesellschaft so ein Solidaritätszeichen überhaupt gesetzt werden muss. Würde man anderen Personen genauso viel Respekt gegenüberbringen, deren Andersartigkeit akzeptieren, so wie man es sich für sich selbst erwartet, dann wären solche Aufrufe zu Toleranz gar nicht nötig. Und der Kreistag würde nicht in die Zwickmühle gebracht, zwischen Solidaritätszeichen und politischer Räson wählen zu müssen.

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