Süddeutsche Zeitung

Kommentar:Gemeinsam durch die Krise

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Wieviel vom guten Geist der ersten Stunde im neuen Kreistag in den nächsten Monaten erhalten bleibt, muss man erst noch sehen. Der gute Wille zur Zusammarbeit ist da

Von Peter Becker

Der neue Landrat Helmut Petz hat gute Vorarbeit geleistet. Die konstituierende Sitzung des neuen Kreistags hat wie am Schnürchen geklappt. Abgesehen davon, dass sich Petz bisweilen ein bisschen verhaspelte. Das war vielleicht einem Quäntchen Nervosität geschuldet und dem Bemühen, die doch umfangreiche Tagesordnung mit der Besetzung von zahlreichen Posten möglichst schnell hinter sich zu bringen. Dass die Sitzung so reibungslos über die Bühne in der Freisinger Luitpoldhalle ging, war natürlich auch dem guten Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit zu verdanken. In diesem Sinne kann es zum Vorteil des Landkreises in den nächsten sechs Jahren weitergehen. Es wird dies auch bitter nötig sein, angesichts der gravierenden finanziellen Folgen, welche die Corona-Krise im Landkreis möglicherweise hinterlassen wird.

Wie viel vom guten Geist der ersten Stunde in den kommenden sechs Jahren übrig bleibt, muss sich zeigen. Angedeutet hat sich in der konstituierenden Sitzung, dass die AfD eine gewisse Allergie gegen die Farbe grün hat. Diese Beobachtung mag sich aus dem Umstand nähren, dass die neue Fraktion gegen manche Personalie stimmte, in welche die Fraktion der Grünen involviert war. So stimmten die vier Fraktionsmitglieder gegen die Wahl von Robert Wäger zum zweiten Stellvertreter von Petz und enthielten sich des Applauses. Dass der ehemalige Landtagsabgeordnete Christian Magerl neben Petz in der Fluglärmkommission sitzen soll, missfiel der AfD ebenfalls.

Es ist tatsächlich ungewöhnlich, jemand für eine Aufgabe zu bestellen, obwohl dieser nicht mehr Mitglied eines aktuellen Kreistags ist. Aber das ist juristisch machbar und der großen fachlichen Kompetenz von Magerl geschuldet, die dieser in der Flughafenangelegenheit hat. Vielleicht hätte dies die AfD würdigen können. Andererseits ist es ihr gutes Recht, einen Kandidaten, der ihnen nicht behagt, abzulehnen.

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Quelle:
SZ vom 15.05.2020
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