Kohlekraftwerk:Unter strengen Auflagen

Zollinger Gemeinderat stimmt Klärschlammtrocknungsanlage zu

Die Zollinger Gemeinderäte haben einstimmig dem Bauantrag des Energieunternehmens Engie für eine Klärschlammtrocknungsanlage auf dem Gelände des Kohlekraftwerks Anglberg bei Zolling zugestimmt. Allerdings fordern sie, dass im weiteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt Auflagen in Sachen Umweltschutz erteilt werden.

Besonders wichtig ist ihnen, dass kein Abwasser aus der Klärschlammtrocknung in die Kläranlage der Gemeinde eingeleitet wird. Auch die Ableitung des Regenwassers müsse in einem gesonderten Wasserrechtsverfahren genehmigt werden, verlangen die Räte in ihrer Stellungnahme zum Vorhaben. Weiterhin solle der Lastwagenverkehr zum Transport des Klärschlamms minimiert werden. "Jeder Lastwagen, der nicht fährt, ist ein guter LKW", sagte Bürgermeister Max Riegler (CSU).

Im Juni sollen die Bauarbeiten für die Anlage beginnen, in der mit der Abluft aus dem Kohleblock jährlich etwa 150 000 Tonnen gepresster Klärschlamm aus umliegenden Kläranlagen getrocknet und dann zusammen mit der Kohle zur Energieerzeugung verfeuert werden. Da das Gelände im Flächennutzungsplan der Gemeinde als "Sondergebiet für Energieerzeugung" ausgewiesen ist, stand der Genehmigung des Bauantrags nichts im Weg.

Auch die Haager Gemeinderäte, die in der vergangenen Woche zum selben Thema tagten, hatten den Lastwagenverkehr thematisiert und darauf verwiesen, Möglichkeiten zu prüfen, den Klärschlamm wie auch die Hackschnitzel, die in der Biomasseanlage am Standort Anglberg verbrannt werden, mit der Schiene anzuliefern. Allein mangelnde Wirtschaftlichkeit dürfe kein Grund sein, den Transport auf der Schiene abzulehnen. Die Gemeinde Zolling habe in Vorgesprächen zum Bauantrag mit Vertretern von Engie darauf bestanden, dass der mögliche Schienentransport genau geprüft werde. Dieser Forderung sei der Antragsteller nicht nachgekommen, kritisierte Riegler.

Eine weitere Frage treibt die Gemeinderäte um: Was passiert, wenn das Kohlekraftwerk im Zuge des Kohleausstiegs abgeschaltet wird? Eine Trocknung des Nassschlamms ohne anschließende Verwertung am Standort Zolling "wird strikt abgelehnt", betonen Haager und Zollinger Gemeinderäte. Sie fordern vom Landratsamt, im Genehmigungsbescheid die Auflage zu erteilen, höchstens kleine Restmengen trockenen Schlamms wieder abfahren zu dürfen. Eine "Lohntrocknungsanlage", zu der der Klärschlamm an- und wieder abgefahren werde, dürfe nicht entstehen.

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