Klare Verhältnisse:Eching bekommt Recht

Im Kampf gegen Spielothek legt sich die Gemeinde mit dem Landratsamt an

Im verwaltungsinternen Duell hat das Echinger Rathaus einen Rechtsstreit gegen das Landratsamt Freising gewonnen. Die einst geplante Spielhölle an der Bahnhofstraße im Echinger Ortskern wäre damit nicht zulässig gewesen, wie es die Gemeinde gewünscht hatte. Das Landratsamt hatte die Pläne gegen den Gemeinderatsbeschluss baurechtlich genehmigt. Inhaltlich war der Rechtsstreit schon längst hinfällig, weil das Projekt nicht mehr verfolgt worden war, das Urteil schuf nun aber klare Verhältnisse für mögliche Wiederholungen.

Unmittelbar in der Ortsmitte, gegenüber von ASZ und dem Geschäftsblock des Grassl-Hauses, sollte in einen ehemaligen Friseursalon eine Spielothek einziehen. Der Bauausschuss des Gemeinderats verweigerte im Jahr 2017 die Zustimmung. Der Antrag sollte auf Eis gelegt und währenddessen ein Leitplan erlassen werden, der derartige Etablissements explizit ausschließt.

Das Freisinger Landratsamt als Genehmigungsbehörde sah hingegen einen Rechtsanspruch des Betreibers auf eine baurechtliche Genehmigung und fürchtete Regressforderungen im Falle einer Ablehnung. So wurde die Zustimmung über das Echinger Rathaus hinweg erteilt. Dass die Genehmigung exakt an dem Tag, bevor die Gemeinde ihre Abwehrplanung starten konnte, abgestempelt wurde, fasste man im Rathaus als massiv unfreundlichen Akt auf.

Das Landratsamt hatte die umstrittene baurechtliche Zustimmung damals ganz offen mit der Fußnote begleitet, dass sie wahrscheinlich ohnehin belanglos werden dürfte, da der Betrieb aus einer anderen Abteilung der Behörde eher keine gaststättenrechtliche Erlaubnis bekommen würde. Exakt so kam es dann auch; im Sommer 2018 zog der Betreiber seine Anträge zurück, nachdem ihm das Landratsamt die Genehmigung nach Spielstättengesetz verweigert hatte.

Der Rechtsstreit um die baurechtliche Situation blieb aber anhängig. Obwohl mittlerweile auch der Leitplan rechtskräftig ist, der Spielotheken im gesamten Ortskern verbietet, sollte die damalige Auseinandersetzung ausgefochten werden. Das Verwaltungsgericht hat dazu nun die Bahnhofstraße besucht und danach nach Angaben der Gemeinde den Genehmigungsbescheid des Landratsamts aufgehoben und damit den Beschluss des Gemeinderats bekräftigt. Das Landratsamt habe angekündigt, keine Rechtsmittel einzulegen.

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