Klage gegen Finanzausgleich:Reich gegen arm

Auch der Landkreis Freising unterstützt Ebersbergs Popularklage gegen den Finanzausgleich: Gefordert wird eine Novellierung des aktuellen Berechnungssystems.

Lars Brunckhorst

Der Unmut über den Finanzausgleich in Bayern wächst: Ebersbergs Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof haben sich acht weitere Landkreise angeschlossen, auch der Landkreis Freising. Sie wollen damit das von ihnen als ungerecht empfundene Gesetz des Freistaats zu Fall bringen, das zur Folge hat, dass Landkreise mit hohem Steueraufkommen bei der Finanzkraft nach hinten rutschen.

Basel III - Euro-Geldscheine

Viele Landkreise in Oberbayern sehen sich als der Zahlmeister des Freistaats.

(Foto: dpa)

Die Klage, die vor einer Woche eingereicht wurde, wird damit von knapp der Hälfte der 21 oberbayerischen Landkreise unterstützt: Neben Ebersberg sind dies Berchtesgaden, Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch, Landsberg, Miesbach und Rosenheim.

Dass die vom Ebersberger Kreistag im Februar beschlossene Klage in Oberbayern so viel Unterstützung erfährt, liegt daran, dass sich die Landkreise in diesem Bezirk als Zahlmeister des Freistaats sehen.

So liegen in Oberbayern die Kommunen mit dem höchsten Steueraufkommen, durch den Finanzausgleich landen diese bei der Finanzkraft aber überwiegend auf hinteren Plätzen. Die Klage soll Klarheit in das Berechnungssystem des Finanzausgleichs bringen.

In einem "zweiten Schritt", so Brigitte Keller, Finanzmanagerin im Ebersberger Landratsamt, wollten die negativ betroffenen Kommunen dann eine abermalige Novellierung des Gesetzes durchsetzen. Dieses war vom Landtag erst im vorigen Jahr geändert worden.

Vorangegangen war ebenfalls eine Popularklage mehrerer Landkreise. Sie war von den Bezirken Oberbayern und Schwaben sowie 30 Landkreisen, vier kreisfreien Städten und 232 kreisangehörigen Gemeinden eingereicht worden.

Der Verfassungsgerichtshof bemängelte daraufhin in seinem Urteil vom 28. November 2007 das Fehlen von Verfahrensregeln und erklärte das damalige Finanzausgleichsgesetz für mit der Verfassung unvereinbar. Geändert hat sich seither am System des Finanzausgleichs nach Auffassung vieler Kommunen jedoch nichts.

Der Finanzausgleich soll Gemeinden und Landkreisen eine finanzielle Mindestausstattung gewährleisten, unabhängig davon, wie hoch ihre Steuereinnahmen sind.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: