Sein erster Gedanke war, „das kann nicht sein“, erzählt Michael Buchberger. Jeder Antrag, den ein Bürger bei einer Behörde einreiche, sei umfangreicher als „das dünne Papier“, mit dem das Luftamt Südbayern den Flughafenbetreibern „ewiges Baurecht“ für eine dritte Startbahn zusichere. Buchberger ist einer von sechs Privatpersonen, die gegen diesen Bescheid klagen. Er lebt mit seiner Familie in Attaching – der Freisinger Ortsteil wäre vom Ausbau des Münchner Flughafens massiv betroffen.
Weitere Kläger sind die Stadt und der Landkreis Freising, die Gemeinde Berglern im Landkreis Erding und der Bund Naturschutz. Die mündliche Verhandlung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München beginnt am Dienstag, 8. Juli, um 9 Uhr. Wegen des großen Interesses findet sie im Sitzungssaal fünf des Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße 30 statt. Ob ein zweiter Verhandlungstag nötig sein wird, ist offen.
In den vergangenen Jahren war es um den Flughafenausbau ruhiger geworden, die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern hatte ein Moratorium vereinbart, alle Planungen wurden ausgesetzt. Viele sahen darin das Ende des Projekts, denn im Frühjahr 2026, nach zehn Jahren, würde der Planfeststellungsbeschluss für den Startbahnbau außer Kraft treten – wenn das Luftamt in seinem Bescheid vom 30. September 2024 nicht verfügt hätte, dass die Genehmigung auf ungestimmte Zeit Gültigkeit habe.
Für die Startbahngegner ist das ein Unding und juristisch nicht haltbar. Benötigt werde eine dritte Startbahn ohnehin nicht mehr, bekräftigte der Freisinger Landrat Helmut Petz (FW) am Montag bei einem Pressegespräch. Die Prognosen gingen damals im Genehmigungsverfahren von 590 000 Flugbewegungen im Jahr 2025 aus, tatsächlich waren es 2024 nur 327 000. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Planfeststellungsbeschlusses um fünf Jahre wäre auf Basis dieser Zahlen nicht durchgegangen, glaubt Petz.
Die Flughafen München GmbH (FMG) wählte einen anderen Weg. Sie argumentiert, dass bereits mit mehreren Baumaßnahmen begonnen worden sei, die mit der dritten Startbahn verknüpft seien und nennt als eines der Beispiele den S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss. Deshalb könne die Genehmigung nicht mehr verjähren. Der Freisinger Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher (Freisinger Mitte) spricht von „Wortklauberei“ und „Finten“. Beim Spatenstich für den Tunnel habe die FMG einmal mehr versichert, dass dies nichts mit der Startbahn zu tun habe.
„Ein so seltenes Tierchen“ wie dieses Verfahren habe er bisher nicht erlebt, sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Privatkläger, die Kommunen und den Landkreis vertritt. Eine „ernsthafte Verwirklichungsabsicht“ des Startbahnbaus sei nicht sichtbar. Deshalb gehe es vor Gericht darum, ob mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses für die Startbahn tatsächlich bereits begonnen wurde. „Über diese Frage werden wir streiten“, sagte Klinger.
Wie das Verfahren ausgehen wird, dazu wagt er keine Prognose, denn die Richter betreten Neuland. Bisher gebe es keine vergleichbaren Fälle, erklärte Klinger. Das Vorgehen des Luftamts, das bei der Regierung von Oberbayern angesiedelt ist, nennt er „sehr eigenartig“. Ohne Anhörung, ohne Sachprüfung sei der Bescheid nach Eingang des FMG-Antrags ergangen. Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach, die den Bund Naturschutz vertritt, verwies noch auf einen anderen Punkt. Betroffenen sei eine Belastung auf unbefristete Zeit nicht zumutbar, das sehe der Gesetzgeber nicht vor. Das sei ständige Rechtsprechung, ergänzte Landrat Petz, selbst jahrelang Richter am Bundesverwaltungsgericht. „Unser Rechtsgefühl sagt, das kann und darf nicht sein.“

Beim Bund Naturschutz geht es darum, dass mehrere Grundstücke, die teils für Rekultivierungsprojekte vorgesehen sind, für einen Startbahnbau benötigt würden und enteignet werden könnten – egal wann. Laut der aktuellen Beschlusslage wäre das in zehn, 20 oder auch erst in 30 Jahren möglich. Diese Unsicherheit belaste die Menschen in Attaching, sagte Michael Buchberger. Er hofft, dass das Thema Startbahn 2026 „endlich vom Tisch ist“ und die Flughafen-Nachbarn langfristig planen können – ob sie noch Geld in die Sanierung ihrer Häuser stecken und ob die Kinder eine Zukunft in der Ortschaft haben. „Das treibt uns einfach um.“
Auch die betroffenen Kommunen würde ein „Ewigkeitsrecht“ in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigen. OB Eschenbacher nannte das zermürbend. In der „kleinen Landgemeinde“ Berglern, so Zweiter Bürgermeister Otmar Lerch (Parteiunabhängige Berglerner), stelle sich die Frage, ob man in den Ausbau von Schule und Kindergärten investieren könne. Sollte die Startbahn eines Tages kommen, „müsste man eigentlich den Ortskern von Berglern verlegen“.
Der politische Widerstand wird in jedem Fall weitergehen
Für Rechtsanwältin Philipp-Gerlach sind das „sehr gute Argumente“. Entscheidend werde sein, ob der Planfeststellungsbeschluss „teilbar ist“. Man habe gut herausgearbeitet, dass trotz einiger seit Langem geplanter Projekte wie dem S-Bahn-Tunnel mit der dritten Startbahn nicht begonnen worden sei.
Selbst wenn die Richter der Argumentation nicht folgen sollten: Klein beigeben wollen die Bürgerinitiativen und das Aktionsbündnis „Aufgemuckt“ nicht. Der bisher erfolgreiche politische Widerstand werde dann weitergehen, versicherte OB Eschenbacher. Das gelte auch für das zivilgesellschaftliche Engagement, betonte Christine Margraf vom Bund Naturschutz. Aus Klima- und Naturschutzsicht sei das „wichtiger denn je“.


