Kindeswohlgefährdung im Landkreis:Hilfe in akuter Not

Hartz-IV-Empfänger bekommen auch bald Familiengeld

Viele Sorgerechtsstreitigkeiten ziehen sich über viele Jahre. Für Kinder und Eltern ist das eine große Belastung.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

38 Mal hat das Freisinger Jugendamt im vergangenen Jahr eingegriffen und Kinder sofort aus ihrer Familie geholt. An die Behörde wenden sich Nachbarn, Verwandte, die Polizei oder sogar die Betroffenen selbst.

Von Gudrun Regelein, Freising

106 Hinweise, dass ein Kind in der eigenen Familie misshandelt oder vernachlässigt werde, bekam das Jugendamt Freising im vergangenen Jahr. In allen Fällen hat das Jugendamt reagiert, 38 Mal erfolgte bei akuter Kindeswohlgefährdung eine Inobhutnahme - das Kind wurde also sofort aus der Familie herausgeholt. "Meldungen gab es tatsächlich sehr viele ", sagt Arabella Gittler-Reichel, Leiterin des Freisinger Jugendamtes. Die Zahl der Inobhutnahmen im Landkreis allerdings sei entgegen dem Bundestrend 2018 nicht eklatant nach oben geschnellt, sondern nur um zwei Fälle angestiegen.

Schläge, Misshandlungen, psychische Gewalt, Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, psychische Erkrankungen - immer öfter auch der Kinder - oder eine multikomplexe Problemsituation in der Familie - Gründe, weshalb das Jugendamt eingeschaltet wird, gebe es viele, sagt Gittler-Reichel. Die Meldungen kommen beispielsweise von Nachbarn, Bekannten, Verwandten, aber auch von der Polizei, Ärzten sowie Schulen und Kindertagesstätten. Immer wieder seien es sogar Jugendliche selbst, die sich im Jugendamt melden und darum bitten, aus der Familie geholt zu werden. "Wir entscheiden je nach Inhalt der Meldung, wie wir vorgehen", berichtet Gittler-Reichel. In dringenden Fällen werde die Familie sofort und ohne Anmeldung aufgesucht. Das geschehe immer im Vier-Augen-Prinzip, immer zwei Mitarbeiterinnen, darunter eine erfahrene Fachkraft, besuchen die betroffene Familie. Wird ein Kind wegen akuter Gefährdung sofort aus der Familie geholt, kommt es zunächst in eine der etwa 14 Bereitschaftspflegefamilien oder wird in einer stationären Jugendeinrichtung untergebracht.

Manchmal können auch Verwandte helfen

In den anderen Fällen gehe es zunächst darum, in der Familie die Situation im Gespräch zu klären - gemeinsam mit dem Kind. Dann wird entschieden, wie es weitergehen kann, welche Hilfsangebote die richtigen sind. "Die entscheidende Frage ist immer, wie sich die individuelle Situation verbessern kann", betont Gittler-Reichel. Manchmal könnten beispielsweise Verwandte einspringen und Aufgaben übernehmen, manchmal werde die Erziehungsberatung ins Spiel gebracht oder eine Jugendhilfemaßnahme sei notwendig. Bei älteren Kindern könne eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung etwas bringen. Immer aber sei man auf die Kooperation der Eltern angewiesen, die Hilfen müssten auch angenommen werden. "Falls weiterhin Kindeswohlgefährdung besteht, müssen wir uns notfalls auch an das Familiengericht wenden", sagt die Jugendamtsleiterin. Das könne dann eine Erörterung anordnen, bei der versucht wird, die Situation zu klären.

Betroffene Familien werden zumeist über einen längeren Zeitraum hinweg begleitet. Das sei eine umfangreiche Arbeit, berichtet Gittler-Reichel. So müsse sich das Jugendamt um Schweigepflichtentbindungen kümmern oder Fragen mit dem behandelnden Kinderarzt zeitnah klären. Für die Jugendlichen werden teilweise Einzelberatungen angeboten.

Frühe Hilfe für Familien sei wichtig: Für solche mit Kindern bis zu drei Jahren gebe es die Koordinierende Kinderschutzstelle, an die sie sich wenden können. "Wenn sich Eltern überfordert fühlen, können sie kurzfristig Hilfe bekommen, beispielsweise von einer Kinderkrankenschwester unterstützt werden." Langfristiges und oberstes Ziel aber sei, die Familien zu stärken. "Sehr wichtig ist, sie bei den vielfachen Ansprüchen so früh wie möglich zu unterstützen, möglichst auch schon präventiv", betont Gittler-Reichel. Das geschehe beispielsweise mit Gruppenangeboten oder durch die Jugendsozialarbeiter in den Schulen.

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