Die Grünen im Freisinger Stadtrat haben sich unter Federführung von Sozialreferentin Charlotte Reitsam mit der bekanntlich katastrophalen Situation bei der Kinderbetreuung in der Stadt Freising befasst und beantragen nun die Umsetzung von zwei Alternativen zu den gängigen Betreuungsvarianten. Dabei räumt die Fraktion ein, dass die Stadt „hervorragend ausgestattete Einrichtungen“ baue, allein es fehle an Betreuungspersonal.
Beantragt wird deshalb zum einen die Bereitstellung von geeigneten Räumen für eine Großtagespflege, wie sie im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vorgesehen ist. Um dafür wiederum Personal zu gewinnen, soll sich die Stadt Freising mit Susanne Müller vom Zentrum der Familie des Kreisbildungswerkes in Verbindung setzen, die Tagespflegepersonen ausbildet und vermittelt. Das Tageselternzentrum betreue bereits mehrere Großtagespflegen, darunter die „Glückskinder“ an der Münchner Straße in Freising. Aktuell finde wieder ein Kurs statt, so die Grünen-Fraktion weiter. Interessierte Tagesmütter könnten dort für ein städtisches Projekt angeworben werden.
Der Sonderfall einer derartigen Großtagespflege ist den Grünen zufolge in Artikel 20a des BayKiBiG geregelt. Kommunen können demnach optional eine Kind-bezogene Förderung gegenüber dem Freistaat geltend machen, Vorbild für die Stadt könnte eine jüngst vom Freisinger Landratsamt in der ehemaligen Klosterbibliothek in Betrieb genommene Großtagespflege sein.
Die Räume sollten für etwa acht bis 16 Kinder (bis zu 14 Jahre) möglichst täglich zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Großtagespflege mit bis zu acht Kindern sei generell kein zusätzliches pädagogisches Personal nötig, listet die Stadtratsfraktion weitere Bedingungen auf. Diese könne von zwei Tagesmüttern mit etwa 160 Stunden Ausbildung geführt werden. Sollten mehr als zehn Kinder betreut werden, müsse eine Pädagogin für mindestens 20 Wochenstunden anwesend sein.
„Spielzimmer“ sollen ebenfalls Entlastung schaffen
Zusätzlich zu der Großtagespflege beantragen die Grünen dann noch die Bereitstellung eines „Spielzimmers“, das nach dem Vorbild des Echinger Spielzimmers im Alten-Service-Zentrum organisiert wird. Dieser „Indoor-Spielplatz“ sei durch den Verein „Älter werden in Eching“ von der Gemeinde angemietet und durch Spenden eingerichtet worden. Die Aufsichtspflicht obliege hier den Eltern.
Man sei sich bewusst, „dass die Einrichtung eines Spielzimmers die Stadt nicht von ihrer Pflicht entbindet, nach wie vor pädagogisch betreute Kita-Plätze anzubieten“, schreiben die Grünen in ihrem Antrag. Es sei jedoch zu prüfen, inwiefern durch die Einrichtung von „Spielzimmern“ eine Entlastung geschaffen werden kann. Rechtliche Voraussetzung sei, dass ein Verein das Zimmer anmietet, gegebenenfalls ausstattet und somit wie bei der Nutzung eines Spielplatzes gilt: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Der Verein Wärmestube – Menschsein biete sich an, ein solches Zimmer zu mieten und zu verwalten. Sollte die Stadt keinen eigenen Raum bereitstellen können, könnte ein solcher auch von einem Verein, einer Pfarrei oder Unternehmen angemietet werden.