Kein Konsum:Eineinhalb Jahre Bewährungsstrafe für Lagern von Marihuana

Hauptzollamt Ulm präsentiert Drogenfund

Symbolbild: Der Angeklagte hatte Marihuana bei sich gelagert, konsumiert oder selbst gehandelt hat er nicht.

(Foto: dpa)

Schöffengericht verurteilt Echinger wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Haftstrafe auf Bewährung.

Von Alexander Kappen, Freising/Eching

Eigentlich hatte der junge Mann mit Drogen gar nichts am Hut, er konsumierte nicht mal welche, wie ein Urintest belegte. Aber dann hatte der heute 23-jährige Echinger einen Arbeitsunfall. Das Geld, das er während seiner Krankschreibung erhalten sollte, ließ auf sich warten. Er geriet in Geldnot. So erzählte er es jetzt in einer Schöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts. Er sei während seiner Arbeitsunfähigkeit viel draußen gewesen und habe auf einem Bolzplatz einen Mann kennengelernt, der im Raum Eching Marihuana verkaufte. Den 23-jährigen Echinger warb der Dealer als "Lagerhalter" an und deponierte bei ihm im großen Stil die Drogen.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Manfred Kastlmeier verurteilte den in vollem Umfang geständigen Echinger wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Drogen in nicht geringer Menge zu einer Gefängnisstrafe von eineinhalb Jahren. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt.

Nachweisen können hätte man dem Angeklagten ohne Geständnis nur wenig

Dem Angeklagten, der in seinem Vorstrafenregister aus seiner Jugendzeit nur zwei kleinere Delikte wegen Sachbeschädigung und Schwarzfahrens stehen hatte, kam zu Gute, dass er von Anfang an mit der Polizei kooperierte und ganz erheblich zur Aufklärung des Sachverhalts beitrug. Tatsächlich nachweisen können hätte man ihm ohne sein umfassendes Geständnis nur den Besitz von gut 1500 Gramm Marihuana. Diese fand die Polizei Anfang des Jahres bei der Durchsuchung seines Zimmers. Der 23-Jährige, der vom ebenfalls schon geschnappten Dealer für seine Dienste als "Lagerist" 100 Euro pro Woche bekam und so insgesamt um die 5000 Euro verdiente, packte bei der Polizei vollständig aus. So konnte er schließlich wegen Beihilfe zum Drogenhandel in 13 Fällen verurteilt werden. Zusätzlich zu den sichergestellten 1500 Gramm hatte er zwischen Januar 2018 und Anfang 2019 einmal 400 und elfmal je 900 Gramm in seinem Zimmer deponiert. Seine Mutter, bei der er wohnt, habe davon nichts mitbekommen, so der Angeklagte.

Der Angeklagte habe bei seiner Vernehmung "sehr konstruktiv" mitgearbeitet und dazu beigetragen, "dass alles aufgeklärt wird", sagte der Beamte der Kripo Erding, der die Ermittlungen leitete. Der 23-Jährige habe "nichts weggelassen oder verschleiert", seiner Aussage sei es zu verdanken, dass man nun wisse, in welchen Mengen der Dealer Drogen verkauft habe. "Die Aussage war sehr wertvoll."

Mehr als elf Kilogramm hatte der Angeklagte bei sich deponiert

Auch der Richter meinte: "Dieses Geständnis hat immensen Wert." Zwar hatte der Angeklagte nach und nach eine sehr große Menge Drogen bei sich deponiert, alles in allem mehr als elf Kilogramm. Und der Richter wies auch drauf hin, "dass es insgesamt weit über 200 Gramm reiner Wirkstoff waren". Aber ohne das Geständnis wäre bis auf den Fund bei der Wohnungsdurchsuchung nichts ans Tageslicht gekommen. Das sprach ebenso für eine Bewährung wie die positive Sozialprognose - der Angeklagte hat einen festen Wohnsitz, eine Arbeitstelle und abgesehen von den beiden Jugendstrafsachen bisher keine klassische Verbrecherkarriere hingelegt.

Der Gesetzgeber wolle, dass sich kein Krimineller "sicher fühlen kann, weil er befürchten muss, dass ein anderer singt, weil er dafür eine mildere Strafe bekommt", erläuterte der Richter. Das sei hier durch das Geständnis der Fall, deshalb werde die verhängte Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss der Angeklagte 5000 Euro Wertersatz zahlen, also die Summe, die er mit seiner Straftat eingenommen hat. Außerdem muss der 23-Jährige 2000 Euro als Geldauflage an die Hospizgruppe Freising in Raten über weisen. Der Verteidiger und der Staatsanwalt nahmen das Urteil an. Dieses ist somit rechtskräftig.

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