Süddeutsche Zeitung

Kampf in Hallbergmoos:630 Meter Umweg

Gutachten soll klären, wie behindertengerecht der Bahnhof ist

Von Alexandra Vettori, Hallbergmoos

Der Hallbergmooser Gemeinderat Karl-Heinz Zenker (parteilos) lässt sich in seinem Kampf um einen behindertengerechten Zugang zum Hallbergmooser S-Bahnhof nicht beirren. Daran ändert auch nichts, dass seine Petition vom bayerischen Landtag Anfang Mai abgelehnt worden ist. Das Argument ist das gleiche, mit dem sich auch die Bahn vor Baumaßnahmen drückt: Der Bahnhof ist bereits behindertengerecht.

Nun geht das für die S-Bahn-Fahrt in Richtung München noch durch. Muss ein Mensch mit Einschränkungen oder gar mit Rollstuhl oder Kinderwagen aber in die andere Richtung, hat er einen längeren Weg vor sich. Denn die Unterquerung der Gleise ist direkt am Bahnhof nur über steile Treppen möglich.

Wer die nicht schafft, muss einen 630 Meter langen Weg hinauf zur Straße über den dortigen Gehweg und eine Zickzack-Rampe wieder hinunter zurücklegen. Das Problem: Wer mit der S-Bahn aus München kommt, muss immer auf die andere Seite der Gleise, denn Autoparkplatz und Bushaltestelle sind ebenfalls auf der Westseite.

Auch die Gemeindeverwaltung führt einen bereits jahrelangen Kampf um einen behindertenfreundlicheren Umbau. 2008 hatte man sogar beim Bayerischen Verwaltungsgericht geklagt und verloren, wieder mit Hinweis auf die bestehende Rampe. Im Vorjahr beantragte Karl-Heinz Zenker einen neuen Vorstoß und fand im Gemeinderat eine Mehrheit dafür.

Derzeit ist ein Rechtsgutachten in Arbeit, das klären soll, ob der Hallbergmooser Bahnhof wirklich in Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen steht. Kürzlich hat sich ein Gutachter die Situation dort angesehen. Seine erste, noch unverbindliche Einschätzung macht Zenker Hoffnung: Denn die Rampe weist offenkundig gewisse geltende Vorgaben nicht auf, etwa waagrechte Podeste zum Pausieren. Auch der Grad der Steigung entspricht möglicherweise nicht den Vorgaben. Das Hallbergmooser Rathaus hat nun entsprechende Anfragen beim Landratsamt und dem Staatlichen Bauamt gestellt.

Auch Karl-Heinz Zenker, dessen Ehefrau im Rollstuhl sitzt, weiß inzwischen viel über DIN-Vorschriften. Danach müsste nach je sechs Metern Rampe ein Zwischenpodest existieren, beidseitige Radabweiser und ein einseitiger Handlauf. "Bei der aufwärts führenden Straße ist davon nichts vorhanden, bei dem Weg könnte man mit Wohlwollen vom Handlauf und Radabweiser reden", so Zenkers Einschätzung.

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Quelle:
SZ vom 24.05.2019
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