Interne Abstimmung dauert:Nur mit Qualifikation

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Neufahrner Einfachstwohnungen werden demnächst bezogen

Die zwölf Einfachstwohnungen am Bahndamm sind fertig, stehen aber leer. Das sorgt bei manchen für Irritationen. Schließlich ist bekannt, dass in den Container-Notunterkünften viele darauf hoffen, bald in eine der Wohnungen umziehen zu können. Für einige könnte der Wunsch nun auch in Erfüllung gehen. "Es werden in absehbarer Zeit die ersten Unterkünfte mit Bewohnern, die mietfähig sind und sich bewährt haben, belegt", versichert Rathaus-Sprecherin Nicole Dobner. Es habe nur zuletzt "intern noch einige Abstimmungsgespräche" zum weiteren Vorgehen gegeben. Voraussetzung für einen Umzug ist in jedem Fall, dass die künftigen Bewohner der Einfachstwohnungen an einer Mieterqualifzierungsschulung teilgenommen haben. Diese wird von den Sozialpädagogen der Gemeinde durchgeführt.

Ganz voll wird die Anlage am Bahndamm aber auch künftig nicht zwingend sein. "Das Konzept sieht schon vor, dass nicht immer alle Unterkünfte voll belegt sind, damit man auch auf kurzfristige Ereignisse reagieren kann und es eben auch noch 'Aufstiegsmöglichkeiten' gibt", erklärt Nicole Dobner: Genauso gibt es aber auch freie Container, damit ein 'Abstieg' nicht an fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten scheitert."

Grundlage ist ein "Soziales Förderwohnkonzept". Die Gemeinde will mit den Einfachstwohnungen Anreize für die Bewohner der Notunterkünfte schaffen. Umgekehrt sollen Bewohner der Einfachstunterkünfte auch wieder "rückgestuft" werden können - zum Beispiel aus Gründen, die auch bei einer regulären Wohnung zu einer Kündigung führen würden.

In der gleichen Anlage befinden sich auch 15 kommunal geförderte Wohnungen, die an Menschen mit niedrigem Einkommen vergeben wurden. Fast 80 Anträge waren bei der Gemeinde Neufahrn dafür eingegangen. Anfragen hatte es allerdings weit mehr gegeben. Der Bauausschuss hat sich diese Woche aber bereits mit dem nächsten derartigen Projekt befasst: Im Neubaugebiet an der Thomas-Mann-Straße entsteht auch ein öffentlich gefördertes Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen. Die Gemeinde, die hier nicht selbst Bauherrin ist, hatte das beim Verkauf des Grundstücks zur Vorgabe gemacht.

© SZ vom 22.02.2019 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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