Süddeutsche Zeitung

In den Gemeinden Neufahrn und Marzling:Revolte gegen das Straßenrecht

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Die Gemeinden Neufahrn, Marzling und Hallbergmoos versuchen, auf Straßen in ihrem Zuständigkeitsbereich Tempo 30 einzuführen. Das Landratsamt weist darauf hin, dass dafür zwingende Gründe vorliegen müssen

Von Alexandra Vettori, Neufahrn

Die Gemeinde Neufahrn steht nicht alleine da in ihrem Kampf um Tempo 30 in einer Straße voller Autos, Radler und Fußgänger. Im vergangenen Jahr hat sie deshalb entsprechende Schilder in der Bahnhofstraße aufgestellt. Auch Marzling revoltiert gegen geltendes Straßenrecht und hat im September Tempo 30 auf der Isarstraße zumindest beschlossen. Beide Male wies das Freisinger Landratsamt als übergeordnete Behörde darauf hin, dass das rechtlich so nicht haltbar ist.

Die Rathäuser scheinen es aber darauf ankommen lassen zu wollen, in Marzling hat man gar schon eine Klage in Erwägung gezogen. Große Teile der Bevölkerung stehen dahinter, in Marzling sind sogar 250 Unterschriften für Tempo 30 auf der Isarstraße abgegeben worden. Die geltende Gesetzeslage aber ist klar: Innerhalb von Ortschaften gilt Tempo 50, es sei denn, es befindet sich direkt angrenzend ein Altenheim, eine Schule oder ähnliches. Auch das Freisinger Landratsamt bleibt dabei, Beschränkungen des fließenden Verkehrs, auch der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, dürften ansonsten nur angeordnet werden, wo dies aufgrund der "besonderen Umstände zwingend geboten" sei, also eine besondere Gefahrenlage herrsche. Die Neufahrner Bahnhofstraße aber sei nach Auskunft der Polizei kein Unfallschwerpunkt. Daher fehlten die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschränkung auf Tempo 30. Das Marzlinger Ansinnen wurde ebenfalls mit Verweis auf fehlende Voraussetzungen abgelehnt.

Die Resonanz aus der Bevölkerung, jüngst auch in einer Diskussion auf der Facebook-Seite der Freisinger SZ, ist eine andere. Es gibt viele Geschichten von Beinahe-Unfällen und brenzligen Situationen, bei Neufahrner Radlern ist die Bahnhofstraße in Stoßzeiten als "Kampfzone" berüchtigt. Und auch die Isarstraße in Marzling ist mit ihren Radlern und Fußgängern bei gleichzeitig fehlenden Bürgersteigen und Radwegen und einer Engstelle an einer Unterführung unsicheres Gelände. Allerdings zeigt das Landratsamt auf Nachfrage der SZ durchaus einen Weg auf, wie in geschlossenen Ortschaften ohne Altenheim oder Schule eine Tempo-30-Zone eingerichtet werden kann. Das Zauberwort heißt "Gebiete mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf". Dann aber brauche es eine "flächenhafte Verkehrsplanung der Gemeinde", "in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll", so die Pressesprecherin des Landratsamtes, Eva Zimmerhoff. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kämen aber nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr gering sei. Grundsätzlich sei eine solche Zone durchaus in der Neufahrner Bahnhofstraße vorstellbar. Allerdings habe die Gemeinde die "hierfür erforderliche Verkehrsplanung" noch nicht vorgelegt. Immerhin ist Tempo 30 auf der Bahnhofstraße im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept ISEK enthalten, das derzeit aber noch in der Mache ist.

Welchen Weg man in Marzling einschlägt, Konzept oder Klage, wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung am Donnerstag beraten. Mehr wollte Zweite Bürgermeisterin Roswitha Apold, die derzeit den erkrankten Bürgermeister Martin Ernst vertritt, nicht verraten. Fakt ist, Neufahrn und Marzling stehen mit ihrem Anliegen nicht allein. Auch in Hallbergmoos oder in Garching im Nachbarlandkreis München denkt man über eigenmächtige Geschwindigkeitslimits nach.

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Quelle:
SZ vom 20.11.2020
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