Immer mehr Drohnen am Flughafen:Unerwünschte Flugbegleiter

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Die Zahl der Drohnen, die 2018 im Luftraum des Airports München gesichtet wurden, hat sich im Vergleich zu 2017 von sieben auf 14 verdoppelt. Die Ermittlung der Eigentümer ist äußerst schwierig.

Gerhard Wilhelm, Flughafen

Die Zahl der Drohnen, die im Luftraum an Airports fliegen und somit eine Gefahr für Flugzeuge werden können, haben 2018 den Flugverkehr deutlich häufiger behindert als im Jahr davor. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte 158 Behinderungen - etwa 80 Prozent mehr als 2017. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17) und München (14). Im bisherigen Rekordjahr 2017 waren nur 88 Fälle gemeldet worden. In München hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr (7) sogar verdoppelt.

Welche Auswirkungen unerlaubte Drohnen im Luftraum von Flughäfen haben können, war im Dezember in England zu sehen: Der Flugbetrieb am Airport Gatwick, dem siebtgrößten Flughafen in Europa, wurde stundenlang komplett eingestellt, weil Drohnen über das Rollfeld flogen. Mehrere Zehntausend Passagiere waren die Leidtragenden, einige Passagiere saßen stundenlang in ihren startklaren Flugzeugen fest. Einen mit Gatwick vergleichbaren Fall gab es in Deutschland zum Glück bisher nicht, wie Ute Otterbein-Buxbaum, Pressesprecherin der Flugsicherung sagt. Die Flugsicherung informiere schon seit mehreren Jahren intensiv zum Thema "richtiger Drohnenflug", veröffentliche zudem die trotzdem ständig steigenden Sichtungszahlen und warne vor dem Einsatz von Drohnen an Flughäfen - bisher vergebens, wie die Zahlen zeigen.

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Drohnen sind am Flughafen verboten

Drohnenaufstiege und -flüge sind nach DFS-Mitteilung über einem Flughafengelände verboten. Gleiches gilt für eine Sicherheitszone von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände beziehungsweise den Flughafenzaun herum. Verstöße gegen diese Regel sind als "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" definiert. Ein Verstoß gegen diese Verbotsregel ist ein Straftatbestand, der in Deutschland gemäß Paragraf 315 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Die Verfolgung von Drohnenpiloten, die gegen bestehende Regeln und Gesetze verstoßen, fällt derzeit laut DFS unter dem Begriff "Gefahrenabwehr" in den Verantwortungsbereich der Polizei. Auf dem Flughafengelände ist dies die Bundespolizei, für Ereignisse außerhalb des Flughafenzauns und die Strafverfolgung ist jeweils die Landespolizei zuständig.

Die Zahl der Drohnen ist nach Otterbein-Buxbaum auf der Basis von Meldungen von Piloten ermittelt worden. Denn Drohnen seien für die Flugsicherung unsichtbar. Ihre Erfassung durch Radar sei nicht möglich, da sie nicht mit entsprechender Technik ausgerüstet seien. Darüber hinaus sei die Erfassung von Drohnen Inhalt eines Projektes von DFS und Deutscher Telekom, das im Jahr 2016 gestartet wurde. Die Idee ist die Sichtbarmachung und genauere Standortbestimmung von Drohnen durch das vorhandene Mobilfunknetz. Erste Feldversuche seien sehr erfolgreich, das System soll die sichere und faire Integration von Drohnen in den Luftraum ermöglichen.

Der Drohnenpilot braucht teilweise einen Führerschein

Seit Oktober 2017 muss eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, eine Plakette mit Name und Anschrift des Eigentümers haben. Ist eine Drohne schwerer als zwei Kilogramm, braucht der Besitzer, sofern er nicht über eine gültige Pilotenlizenz verfügt, zusätzlich einen Kenntnisnachweis - einen "Drohnenführerschein". Für die Flugsicherung geht das aber noch nicht weit genug, sie will eine generelle Registrierungspflicht. Wenn ein Pilot sie sehe, müsse die Drohne bereits sehr nah sein und in einem Luftraum, wo sie eigentlich sowieso nichts zu suchen habe.

Das "Einfangen" der Drohnen oder das Herausfinden den Besitzer ist oft ein Ding der Unmöglichkeit, wie Flugsicherung und Polizei sagen. Zum einen dauere es von der Meldung des Piloten an die Flugsicherung oder den Tower bis zur zuständigen Dienststelle. Bis die Beamten vor Ort eintreffen, sei die Drohne wegen der kurzen Akkubetriebszeiten in der Regel schon wieder weg. Zum anderen sei es über die Aussage eines Piloten, der in vielleicht 1500 Meter Höhe und mit Tempo 250 unterwegs ist, sehr schwer, den Ort zu finden, von dem aus die Drohne gestartet wurde. Oft würden auch umfangreiche Befragungen keine genaueren Aussagen zulassen. Zurzeit, so Peter Kammerer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, ermittle man nur in einem einzigen Fall. Die Drohne habe man am Boden sicherstellen können, ihr Eigentümer sei aber noch unbekannt.

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