Süddeutsche Zeitung

Im Echinger Gemeinderat:Schnelle Reaktion

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Nach dem Bürgerentscheid werden bereits am Dienstag die Konsequenzen auch formal festgelegt. In den beiden anstehenden Wohnbaugebieten werden die Parzellen jetzt jeweils zur Hälfte verkauft und verpachtet

Von Klaus Bachhuber, Erding

Nach dem Bürgerentscheid sollen im vergünstigten Echinger Wohnbaumodell nun 29 Baugrundstücke in den nächsten beiden Neubaugebieten verkauft werden, 30 weitere werden im Erbbaurecht vergeben. Die Bewerbungsphase, die auf der Basis ausschließlicher Pachtvergabe bereits angelaufen war, beginnt nun neu und soll von August bis Oktober dauern. Im Neubaugebiet Eching-West wird der Quadratmeter Baugrund ohne Erschließung 810 Euro kosten, in Dietersheim Süd-Ost 900 Euro. Der Erbbauzins liegt in Eching-West bei 12,15 Euro, in Dietersheim bei 13,50 Euro.

Auf diese Modalitäten haben sich Vertreter der Gemeinderatsfraktionen im Vorfeld des Bürgerentscheids verständigt, um nach dem Ergebnis in beiden Fällen sofort handlungsfähig zu sein. In einer Sondersitzung an diesem Dienstag, 3. August, soll der Gemeinderat den Vorschlag noch formal beschließen. Nach der Auszählung des Bürgerentscheids hatten alle Gruppierungen versprochen, eine rasche Umsetzung zu ermöglichen. Im Bürgerentscheid war mit eindeutiger Mehrheit festgelegt worden, Parzellen im Wohnbaugebiet auch zu verkaufen und nicht nur im Erbbaurecht zu vergeben, wie das Beschlusslage im Gemeinderat gewesen war.

Bei Eching-West ist das Rathaus damit zu den Modalitäten zurückgekehrt, die bereits festgelegt waren, ehe der strittige Ratsbeschluss zur ausschließlichen Verpachtung den Verkauf aus den Kriterien entfernt hatte; 14 Grundstücke werden verkauft, 14 verpachtet. Die interne Besprechung hat auch bereits die Aufteilung der Parzellen flächenscharf festgelegt. Für Dietersheim war das Vorgehen noch nicht exakt entschieden gewesen. Hier sollen nun 15 verkauft und 16 verpachtet werden.

Der Abschlag von 40 Prozent vom amtlichen Bodenrichtwert, der für die beiden Baugebiete beschlossen war, wird unverändert bleiben. Dieser Abschlag ist auch die Berechnungsgrundlage für den Erbbauzins. Östlich der Böhmerwaldstraße, das erste Baugebiet nach dem 2018 neu gefassten Wohnbaumodell, hatte der Abschlag noch bei 30 Prozent gelegen, allerdings war seinerzeit auch noch ein günstigerer Bodenrichtwert die Berechnungsbasis gewesen.

Intern hatten die Fraktionen für alle Eventualitäten vorgesorgt und festgelegt, bei einem knappen Ausgang des Bürgerentscheids 40 Prozent der Flächen in den Verkauf zu geben und bei einem klaren Votum zur vorher angenommen 50/50-Regelung zurückzukehren. Mit 68 Prozent der abgegebenen Stimmen für die Verkaufsvariante war das Ergebnis glasklar, so dass nun die Hälfte veräußert wird. Für die ungerade Zahl der verfügbaren Dietersheimer Grundstücke hatte man sich ebenfalls vorab auf den Überhang für Erbbaurecht verständigt.

Zur Bewerbung dürfen Obergrenzen an Vermögen und Einkommen nicht überschritten werden. Zur tatsächlichen Grundstücksvergabe gibt es einen Kriterienkatalog, in dem Bewerber Punkte anhand sozialer Komponenten und der Verbundenheit mit Eching sammeln können. Die höchste Punktzahl hat die erste Wahl und kann sich sowohl die Lage des Grundstücks aussuchen wie auch die Art der Vergabe, also Kauf oder Pacht. So geht es dann in der Reihenfolge weiter, bis das jeweilige Kontingent ausgeschöpft ist.

Die wegen des Bürgerentscheids unterbrochene Bewerbungsphase ist nach den Veränderungen der Vergabe nun hinfällig. Die neue Phase soll sobald als formal möglich starten und bis Ende Oktober geöffnet bleiben. Dann könnte der Gemeinderat heuer noch die Grundstücke vergeben und im Frühjahr 2022 kann gebaut werden.

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SZ vom 02.08.2021
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