Handwerkskammer:Infos zum Bauvertragsrecht
Zum 1. Januar 2018 wurden die Ein- und Ausbaukosten sowie das Mängelhaftungsrecht im Kaufrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu geregelt. Von großer Bedeutung für Bau- und Ausbaubetriebe sind auch die neuen Regelungen des Bauvertragsrechts. Die Handwerkskammer informiert hierzu am Montag, 26. Februar, um 17.30 Uhr in der Kreishandwerkerschaft Freising, Clemensänger-Ring 25. Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer kostenfrei. Anmeldung per E-Mail: angelika.aumaier@hwk-muenchen.de.