Hallbergmoos:Öffentliche Wlan-Netze

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Ungereimtheiten verhindern derzeit Umsetzung

Einige ungeklärte Fragen verhindern derzeit noch die Bearbeitung eines Antrags von Gemeinderat Stefan Kronner (SPD) und der Fraktion der Einigkeit, in der Gemeinde Hallbergmoos beim Rathaus und im Gewerbegebiet Munich Business Airport Park öffentliche Wlan-Netze zu errichten. Unter anderem, weil es laut Verwaltung zwar Aussagen der Staatsregierung gebe, die Kosten für die Installation zu übernehmen, aber noch keine Informationen über potenzielle Anbieter. Auch seien derzeit die Konditionen für weitere Hotspots sowie das Entgeld der Kommune unklar.

Die Installation weiterer Hotspots in Gemeinden soll nach Aussage des Bayerischen Städtetags angeblich zu den selben Bedingungen erfolgen, schreibt die Rathausverwaltung. Allerdings müssten diese dann an öffentlichen Gebäuden installiert sein, was im Falle des Munich Business Airport Parks schwierig werde, da die Gemeinde dort keine öffentlichen Gebäude habe.

Laut der Bayerischen Staatsregierung soll bis 2020 der Freistaat mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien Wlan-Netzen überzogen werden. "Mindestens 10 000 freie Wlan-Hotspots sollen in ganz Bayern entstehen, 100 noch in diesem Jahr", sagte Finanzminister Markus Söder Anfang November. Der Freistaat will dafür rund zehn Millionen Euro investieren. Koordiniert wird der Aufbau des "BayernWlan" durch ein Wlan-Zentrum in Straubing. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Ersteinrichtung und jeder Hotspot soll dann "@BayernWlan" heißen.

Doch bis dahin sei laut Rathaus auch noch eine Gesetzesänderung des Bundes notwendig, das die sogenannte Störhaftung regelt, damit die Hotspot-Betreiber von der Haftung freigestellt werden. Für den Schutz des Urheberrechtes soll dann eine Belehrung durch den Betreiber genügen, damit er im Falle des Missbrauchs nicht für den möglichen Schaden bezahlen muss.

Zurzeit läuft in Hallbergmoos noch bis Ende 2015 ein Probebetrieb für ein freies Wlan im Sport- und Freizeitpark. Das Ergebnis will der Gemeinderat ebenfalls abwarten, ehe der Antrag behandelt wird. Dazu soll dann die Verwaltung konkrete Vorschläge über das weitere Vorgehen machen.

© SZ vom 24.12.2015 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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