Hallbergmoos:Neue Richtlinien zum Grunderwerb

In Eching diskutiert man das Erbbaurechts-Modell bei der Vergabe von vergünstigtem Bauland für Einheimische, und auch in Hallbergmoos waren die hohen Grundstückspreise und der daraus resultierende Mangel an bezahlbaren Wohnungen kürzlich zumindest indirekt Thema im Gemeinderat. Um günstigeren Wohnraum zu fördern, hat das Gremium sein Modell zum Grunderwerb nachgebessert - einstimmig quer durch alle Fraktionen.

Wird neues Bauland in Hallbergmoos ausgewiesen, ist es schon bisher so, dass die Gemeinde 45 Prozent der Bruttofläche zum Verkehrswert von Bauerwartungsland erwirbt, die restlichen 55 Prozent bleiben beim Eigentümer. Künftig kann dieser den gesamten Grund behalten, wenn er auf mindestens 30 Prozent der Gesamtfläche Wohnraum mit einer Mietpreisbindung schafft. Das kann geförderter Wohnungsbau sein oder auch die Abgabe vergünstigten Grundes bei Einheimischenmodellen. Die Bindungsdauer wird im Einzelfall festgelegt, soll aber mindestens 20 Jahre betragen. Auch gilt eine "Bagatellgrenze" von mindestens 500 Quadratmetern Geschossfläche. Neu ist auch, dass die Grundeigentümer an den gesamten Kosten für das Neubaugebiet beteiligt werden, etwa Planungen, Ausgleichsflächen und Infrastruktur.

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