Knapp 20 Jahre lang ist nichts passiert, jetzt soll alles ganz schnell gehen. Viel zu schnell, kritisiert der Hallbergmooser Gemeinderat. Bereits Ende des Jahres soll die neue Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen München in Kraft treten. Das hätte massive Auswirkungen darauf, wo noch gebaut werden darf. „Wir sind völlig überrumpelt worden“, sagte Bürgermeister Benjamin Henn (FW) in einer Sondersitzung des Gremiums. Davon betroffen sind sowohl laufende Planungen der Gemeinde als auch private Bauherren. Hallbergmoos hat deshalb eine scharfe, vierseitige Stellungnahme verfasst und hofft auf Unterstützung der Abgeordneten aus der Region.
In Hallbergmoos als direktem Flughafenanrainer schieben sich die neuen Tag- und Nacht-Schutzzonen im Norden und Westen weit in den Ort und die bestehende Bebauung hinein. Etwa 800 Grundstückseigentümer sind betroffen und könnten künftig Schwierigkeiten bekommen, wenn sie bauen oder ihr Haus erweitern wollen. Ähnlich sieht dies in Ortschaften wie Pulling, Schwaig, Eitting oder Eichenkofen aus, das zur Stadt Erding gehört, um nur einige zu nennen.
Bis 2009 hätten die Zonen rund um Flughäfen eigentlich festgezurrt werden sollen, um die Anwohner zu schützen. So hat es das Fluglärmgesetz jedenfalls vorgesehen. Im Raum München geschieht dies erst jetzt, dafür aber mit großer Eile und, wie die Hallbergmooser kritisieren, mit nicht nachvollziehbaren Herleitungen. Mitte Mai waren die Bürgermeister in der Fluglärmkommission erstmals bei einer nicht öffentlichen Sitzung darüber informiert worden. Für eine Stellungnahme hatte die Gemeinde Hallbergmoos zunächst nur fünf Wochen Zeit. Dies stehe in keinem vertretbaren Verhältnis zur Tragweite der Regelung, monierte die Gemeindeverwaltung. Nur durch einen Verlängerungsantrag sei eine Stellungnahme überhaupt machbar gewesen.
Hallbergmoos erhebt eine Reihe von Forderungen an das bayerische Verkehrsministerium, dazu zählt eine Übergangsregelung von 24 Monaten, um eingeleitete Bauleitplanverfahren abschließen zu können. Konkret sind das die Bebauungspläne „Urbanes Gebiet südlich Dornierstraße“ und „Wohnquartier Ludwigstraße“, in denen neben Gewerbe, kulturellen und sozialen Einrichtungen auch Wohnungen vorgesehen sind. Nach jetzigem Stand müssten beide Verfahren bis Ende des Jahres komplett abgeschlossen sein. Es sei nicht hinnehmbar, „die Folgen dieser jahrzehntelangen Verzögerung nunmehr in Form einer Frist von wenigen Monaten auf die Kommunen abzuwälzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Zu der Sondersitzung mit anschließender Informationsveranstaltung waren etwa 70 Bürgerinnen und Bürger in den Gemeindesaal gekommen. Sie alle sind verunsichert, ob sie künftig noch bauen können. Zurecht, wie die Ausführungen von Rechtsanwalt Klaus Hoffmann zeigten. Teilweise gelten strikte Bauverbote. Davon ausgenommen sind genehmigte Bauvorbescheide, Bauanträge und Bebauungspläne.
Der Ärger ist entsprechend groß. Wirtschaftsreferent Marcus Mey (CSU) hat nicht viel Hoffnung, dass die Stellungnahme ein Umdenken bewirken wird. Im Ministerium werde sie vermutlich zur Seite gelegt, glaubt er. Auch die Gemeinde zweifelt an der Ergebnisoffenheit des Verfahrens. Mey möchte den Protest deshalb „höher aufhängen“ und Abgeordnete ansprechen. Lärmschutz sei grundsätzlich wichtig, betont Robert Wäger (Grüne). Wie hier mit der Gemeinde umgegangen werde, sei aber „nicht die feine englische Art“. Immerhin ein positiver Aspekt wird in dem Papier herausgehoben: Die Gemeinde begrüßt, dass in der Tag-Schutzzone eins und der Nacht-Schutzzone künftig Aufwendungen für Schallschutz erstattet werden. „Dies ist ein überfälliger Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustand.“

Befasst hat sich mit dem Thema Lärmschutzbereich auch der Regionale Planungsverband, er fordert eine Übergangsfrist bis Ende 2029. In die Verbotszonen fallen auch im Regionalplan festgelegte Siedlungsgebiete. Lärmschutz dürfe nicht zum Bau- und Entwicklungsstopp führen, findet die Freisinger Landrätin Susanne Hoyer (CSU). Johann Wiesmaier, stellvertretender Erdinger Landrat, fügt hinzu, dass Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden dürften.
Einen Landtagsabgeordneten wissen die Hallbergmooser schon auf ihrer Seite. Johannes Becher kam zwei Tage nach der Sondersitzung zu einem Informationsabend der Grünen in die Gemeinde. Er kritisiert das „nicht sehr transparente Verfahren“. Die Schutzzonen seien auf Basis der Prognosen zur Entwicklung der Flugbewegungen bis 2033 erstellt worden. Kritiker halten die Zahlen für viel zu optimistisch. Hinterfragen müsse man zudem, warum so viele Nachtflüge eingerechnet worden seien.
Auch Freising hält den Entwurf für „überarbeitungsbedürftig“
Speziell diesen Punkt teilt man auch bei der Stadt Freising, die das externe Gutachterbüro Steger & Partner GmbH zur Unterstützung herangezogen und ebenfalls bereits eine ablehnende Stellungnahme zu der neuen Lärmschutzverordnung formuliert hat. Auch wenn man die Festsetzung von Lärmschutzbereichen grundsätzlich begrüße, halte man den Entwurf „in wesentlichen Teilen für überarbeitungsbedürftig“, heißt es da. Besonders in Zweifel gezogen wird die Plausibilität der Prognosen zum Nachtflug.
Dem Gutachter zufolge bewegt sich das für 2033 erwartete Verkehrsaufkommen etwa in der Größenordnung des Jahres 2019. Bei der Zahl der Nachtflüge werde jedoch eine Zunahme um acht Prozent erwartet. Eine nachvollziehbare Begründung lasse sich dafür nicht finden. Gerade die Nacht-Schutzzone entfalte schon bei geringen Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen. Im Fall von Freising wäre da unter anderem der westliche Stadtbereich betroffen.
Zum Schutz der Bevölkerung wären generell andere Maßnahmen deutlich zielführender, so der Abgeordnete Becher im Gespräch mit der SZ. Dazu gehören für ihn eine strenge Nachtflugregelung und geringere Gebühren für leisere Flugzeuge. Von einer Ausweisung der Lärmbereiche „wird es nicht leiser“.

