"Einiges schiefgelaufen":Mitarbeiterin verklagt die Stadt Freising

"Einiges schiefgelaufen": Für den Tod eines Motorradfahrers, der bei einem Unfall im Sommer 2019 verunglückt ist, gibt es keinen Alleinverantwortlichen. Ein Angeklagter wird darum freigesprochen.

Für den Tod eines Motorradfahrers, der bei einem Unfall im Sommer 2019 verunglückt ist, gibt es keinen Alleinverantwortlichen. Ein Angeklagter wird darum freigesprochen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Mobbing, ungleiche Behandlung durch Vorgesetzte, stetes Übergehen bei Stellenausschreibungen - die Vorwürfe einer Mitarbeiterin der Stadt Freising sind massiv. Vor Gericht schließt sie nun mit der Kommune einen Vergleich.

Von Alexander Kappen, Freising

Dass in der Freisinger Stadtverwaltung offenbar einiges im Argen liegt, ist seit Längerem bekannt. So übte die Vorsitzende des Personalrats, Monika Zauner, im Frühjahr bereits Kritik an den Arbeitsbedingungen im Rathaus und thematisierte Probleme im Umgang der Mitarbeiter untereinander. Jetzt ist der Fall einer Angestellten vor dem Münchner Arbeitsgericht gelandet. Die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung hatte die Stadt auf Gewährung einer Vollzeitstelle verklagt, die ihr unrechtmäßig verwehrt worden sei. Zudem äußerte sie Mobbingvorwürfe und forderte als Schadenersatz und Schmerzensgeld insgesamt einen Betrag von rund 67 000 Euro. Bei einem Gütetermin in Freising schlossen die beiden Parteien am Mittwoch nun einen Vergleich.

Der Anwalt der Klägerin bezeichnete das Verhalten der Stadt in der Angelegenheit ungeschminkt als "Schweinerei" und verlangte von dieser "ein deutliches Zeichen, dass hier Scheiße gebaut wurde". Ganz so drastisch wollte es der Vorsitzende Richter nicht formulieren. Aber auch er sagte ganz klar: "Wenn nur die Hälfte von dem stimmt, was in der Klageschrift steht, dann ist da schon einiges schiefgelaufen." Selten stimme alles in einer Klage - aber eben auch selten gar nichts davon. Wenn es zu einem weiteren Gerichtstermin kommen sollte, so kündigte er an, "dann ist diese Geschichte durchaus geeignet, dass beim nächsten Mal der Oberbürgermeister hier sitzen sollte, um Klarheit in die Sache zu bringen". Zur Güteverhandlung am Mittwoch war die Leiterin des städtischen Referats für Rechtsangelegenheiten alleine erschienen. Sie hat bis 11. September Zeit, um zu klären, ob die Stadt den Vergleich annimmt oder widerruft.

Ein unabhängiger Mediator soll in Zukunft vermitteln

Der Vergleich sieht vor, dass die Klägerin, die derzeit 25 Stunden pro Woche arbeitet, von 1. November an eine Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden bekommt. Zudem soll der Personalrat der Stadtverwaltung einen unabhängigen Mediator vorschlagen, der mit den Beteiligten die Probleme der Vergangenheit aufarbeitet und eine gemeinsame Basis für die Zusammenarbeit in der Zukunft schafft. Dabei soll insbesondere auch auf die Mobbingvorwürfe der Klägerin eingegangen werden. Außerdem zahlt die Stadt an die Klägerin 20 000 Euro als Entschädigung. Mit diesem Betrag sind alle Ansprüche abgegolten. "Das ist dann ein Paket für alles", formulierte es der Anwalt der Klägerin.

Die Mitarbeiterin der Verkehrsüberwachung hatte in der Anklage Verstöße der Stadt gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz geltend gemacht. Zudem sah sie eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte sowie der Fürsorgepflicht der Stadt ihr gegenüber. Der Katalog der Vorwürfe war lang. In der Anklageschrift wurde moniert, dass die Leistung und das Verhalten der Klägerin gegen deren Willen von ihren Kollegen beobachtet wurden. Sie sei seit Jahren bei Stellenausschreibungen nicht berücksichtigt worden. Im Sommer und Dezember 2018 verweigerte der Personalrat übrigens die Besetzung von ausgeschriebenen Vollzeitstellen, da die Klägerin sich ebenfalls um eine Vollzeitstelle beworben hatte und nicht zum Zug gekommen war.

Von "schikanöser Ungleichhbehandlung" ist die Rede

Bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten habe, so hieß es in der Klageschrift weiter, die Klägerin eine "schikanöse Ungleichbehandlung" erfahren, etwa was die Einteilung der Touren, das Gewähren von Arbeitskleidung und die Bewertung ihrer Leistungen anbelangt. Es habe weitere Schikanen und unverhohlene Drohungen ihr gegenüber gegeben. Die Klägerin sei in der Arbeit ausgegrenzt und beleidigt worden, zudem sei üble Nachrede über sie verbreitet worden. Von ihren Vorgesetzten habe sie sich außerdem anschreien lassen müssen.

Vorwürfe gab es in der Klageschrift auch in Richtung des Oberbürgermeisters. Dem sei ein Schreiben mit der Forderung nach einer Vollzeitstelle und Schadenersatz persönlich per Einschreiben-Rückschein geschickt worden, doch man habe keine Reaktion erhalten. Es sei dokumentiert, dass der OB sich um "Mobbing-Beschwerden überhaupt nicht schert und seiner Fürsorgepflicht als oberster Verantwortlicher der Stadt nicht nachkommt".

Die Juristin der Stadt, die den Job erst seit 1. Februar bekleidet und als Referatsleiterin auch "Dienstvorgesetzte der Klägerin" ist, wie sie sagte, schlug versöhnliche Töne an. Sie wolle vermeiden, dass die Klägerin "weiterhin unter so einer Belastung" stehe. "Ich war nicht dabei und weiß nicht, was gelaufen ist, aber ich sehe, dass die Klägerin das sehr mitnimmt - so geht es nicht weiter." Sie schlug selbst eine Mediation vor, um das Geschehene aufzuarbeiten "und in was Neues aufzubrechen".

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