"Gießkannenprinzip" ist nicht zulässig:Entscheidend ist die Bewertung

Gehaltszuschlag für Mitarbeiter der Gemeinde hängt von Leistung ab

Im Dezember bekommen auch die Mitarbeiter der Gemeinde auf ihr Gehalt noch etwas "oben drauf". Wie viel es ist, wird künftig aber von der Bewertung durch ihre Vorgesetzten abhängen. Grundlage ist die "Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung", über die im Vorfeld lange diskutiert worden war - im Personalrat ebenso wie im Gemeinderat.

Denn in den vergangenen Jahren war das dafür vorgesehene Budget von 90 000 Euro ohne Leistungsbewertung ausbezahlt worden. Entscheidend für die Höhe waren allein die "Entgeltgruppe" und die jeweilige Wochenarbeitszeit. Das "Gießkannenprinzip", wie es oft genannt wurde, sei aber laut Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nicht zulässig, erklärt Rathaus-Sprecherin Nicole Dobner auf Anfrage. Deshalb habe man eine Lösung finden müssen, die dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst auch entspreche. Künftig wird also für jeden Mitarbeiter vom direkten Vorgesetzten eine Leistungsbewertung erstellt, die auch in einem persönlichen Gespräch erläutert wird. 50 Prozent der leistungsorientierten Bezahlung wird "in Abhängigkeit von der Entgeltgruppe" und die andere Hälfte "ohne Orientierung an der Eingruppierung" berechnet.

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