Geständiger Täter:Schwunghafter Handel mit Drogen

Das Freisinger Schöffengericht verurteilt einen 29-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, weil dieser eineinhalb Kilo Marihuana erworben und dann weiter verkauft hat

Von Alexander Kappen, Freising

In der Anklage war von einem "schwunghaften Handel" mit Marihuana die Rede, den der Beschuldigte in seinem Wohnort im nördlichen Landkreis betrieben haben soll. Der 29-Jährige sollte am Dienstagvormittag in einer Schöffensitzung des Freisinger Amtsgerichts eigentlich mit einem Komplizen auf der Anklagebank sitzen. Doch dieser war nicht erschienen. So wurde das Verfahren des 29-Jährigen abgetrennt. Er gestand, im Mai 2017 eineinhalb Kilogramm Marihuana für den gewinnbringenden Weiterverkauf erworben und im November desselben Jahres den Kauf von 500 Gramm Marihuana vereinbart zu haben. Letzteres Geschäft kam jedoch nicht zu Stande. Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung.

Das Urteil beruhte auf einem so genannten "Deal" zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger. Darin wurde dem Angeklagten im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe von nicht weniger als einem, aber auch nicht mehr als eineinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Der 29-Jährige räumte in einer von seinem Verteidiger vorgetragenen Erklärung alles ein. Die Anklage umfasste insgesamt elf Punkte. Den 29-Jährigen betrafen jedoch nur zwei davon. Die restlichen Taten gingen auf das Konto seines nicht erschienenen Bekannten, der im südlichen Landkreis in großem Stil mit Marihuana und Amphetaminen gehandelt haben soll.

Die Verhandlung am Dienstag betraf nur zwei Fälle. In einem hatte der Angeklagte in Schierling 1,5 Kilo Marihuana zum Grammpreis von sieben Euro erworben. Der Weiterverkauf der Drogen soll nach Rechnung des Gerichts 22 500 Euro eingebracht haben. Ein paar Monate später vereinbarte er zusammen mit zwei Komplizen, von einem Dealer Marihuana zu erwerben. Der Anteil des 29-Jährigen wären 500 Gramm gewesen. Doch das Geschäft platzte, weil der Verkäufer die Ware an einen anderen Abnehmer veräußerte.

Auf den Angeklagten kam die Polizei, "weil wir eine ungarische Tätergruppe mit insgesamt sechs Leuten abgehört haben", berichtete ein Beamter der Kripo Erding als Zeuge. Auch durch Handyauswertungen habe man die beiden Fälle, um die es in der Verhandlung am Dienstag ging, aufklären können. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten wurde Marihuana in geringerer Menge gefunden, zudem Drogenzubehör und ein größerer Geldbetrag. Die insgesamt 2900 Euro, die von der Polizei sichergestellt wurden, seien jedoch das Geld seines Vaters gewesen, um für diesen ein Auto zu kaufen, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger mitteilen. Der Verteidiger legte sogar eine schriftliche Bestätigung des Vaters vor.

Die Staatsanwältin dagegen forderte die Einziehung des Geldbetrags. Sie beantragte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Gegen den Angeklagten spreche "die sehr hohe Menge" an Drogen. Für ihn sein Geständnis, sein bisher straffreies Leben und der Umstand, "dass es weiche Drogen waren". Dennoch sei es "keine Selbverständlichkeit, dass bei dieser Menge eine Bewährung ausgesprochen wird".

Richter Manfred Kastlmeier stellte dem 29-Jährigen neben Geständnis und straffreiem Vorleben eine positive Sozialprognose. Er sei verheiratet, habe eine feste Arbeit. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte lediglich jeden Wohnsitzwechsel mitteilen. Er will im Dezember zurück nach Ungarn ziehen und bei seinem Vater arbeiten. Weitere Auflagen machten keinen Sinn, wenn er deren Einhaltung eh nicht kontrollieren könne, so der Richter.

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