Süddeutsche Zeitung

Alter Kriminalfall aus dem Freisinger Land:Schaudervoller Mord

1857 ersticht ein Dienstknecht unweit vom "Krügelsteinerhof" zwischen Tüntenhausen und Zolling seine von ihm schwangere Ex-Freundin

Von Alexandra Vettori, Freising

Nördlich von Freising, zwischen Tüntenhausen und Zolling, liegt der "Krügelsteinerhof". Der Name geht auf den Freisinger Weinwirt Franz Kriegelsteiner zurück, der das Anwesen 1825 baute. 1917 kauften es die Geschwister Vasold, später lebte hier Walter Vasold, ein über den Landkreis hinaus bekannter Gstanzlsänger, der 2019 starb. Was heute kaum noch jemand weiß: Mitte des 19. Jahrhunderts war der Krügelsteinerhof Schauplatz einer grausigen Mordgeschichte.

Den Kriminalfall, der damals landesweit Aufsehen erregte, hat der Fürholzer Heimatpfleger Ernst Keller im Zuge der Recherchen für sein nächstes Buch "Freising: Vergessene Geschichten aus unrühmlichen Zeiten" ausgegraben. Platz hat der Fall darin keinen mehr gefunden, doch der Freisinger SZ hat Keller die Geschichte erzählt, die er in den Akten des Schwurgerichtshof Oberbayern gefunden hat, wo am 14. und 15. September 1858 die Verhandlung stattfand.

Folgendes hatte sich zugetragen: Am Sonntag, 12. Juli 1857, abends gegen sechs Uhr, waren der Zollinger Schuhmacher Johann Selmeier und der Pfeifenschäffler Ignaz Fläxl aus Haag auf dem Heimweg. Am Ende der Amperleite bei der letzten Flutbrücke trafen sie auf Buben, die aufgeregt erzählten, es liege ein Leichnam im Altwasser. Die Männer zogen die Leiche heraus und verständigten die Gendarmerie. Diese protokollierte, die aufgefundene Person sei eine Frau, "vollkommen bekleidet mit Strümpfen, Schuhen, Rock, Mieder, Halstuch etc.". Noch am gleichen Tag wurde bekannt: Es ist die 26-jährige Maria Rosenhuber, Dienstmagd beim nahen "Kriegelsteiner-Bauernhofe", die seit drei Tagen nicht mehr gesehen wurde.

Der ganze Körper ist mit Wunden bedeckt

Den Mordverdacht bestätigte die "Leichenöffnung". Der königliche Gerichtsarzt notierte: "Der ganze Körper der jugendlichen kräftigen Person ist mit Wunden bedeckt, die von einem stechenden, scharfschneidigen Werkzeuge, wahrscheinlich einem Messer, herrühren. Insbesondere am Kopf sind 7 Fleischwunden zu sehen, welche die Kopfschwarte durchdrangen. Brust, Schenkel, der linke Oberarm und die rechte Hand tragen oberflächliche Wunden." Die schwersten Verletzungen waren am Unterleib, "von denen die größte den Nabel durchdrang, dass aus der Unterleibshöhle sich 20 Unzen Blut (566 g) ergossen." Die Ermordete war im sechsten Monat schwanger und ihre Wunden so tief, "dass dem Kinde das Stirnbein durchschnitten war". Abgesehen davon fand der Arzt Würgemale am der Hals der Frau.

Den Tatort machte man 20 Meter vom Krügelsteinerhof auf der Zollinger Straße aus, dorthin führte eine Blutspur. Schon am nächsten Tag wurde der mutmaßliche "Verüber dieser schaudervollen That" festgenommen: Stephan Kiermaier, lediger Schäfflergeselle und Dienstknecht von Großenviecht, der frühere Geliebte der Magd. Auf seiner Kleidung fanden sich zahlreiche Blutspritzer.

Am Ende des Prozesses und nach der Anhörung von 35 Zeugen fasste der königliche Staatsanwalt Freiherr von Wulffen die Fakten zusammen. Maria Rosenhuber sei eine rechtschaffene und brave Frau gewesen, aber etwas naiv. Sie habe keinen anderen als "ihren Steffel" an ihr Kammerfenster gelassen, sei ihm fast hörig gewesen. Er wiederum habe dies ausgenutzt und am Ende sei er ihrer "überdrüssig" geworden. Stephan Kiermaier habe einerseits "als ordentlicher, fleißiger und treuer Dienstknecht" einen guten Leumund. Auf der anderen Seite sei er bekannt wegen seiner "Weibergeschichten" und dass er ein "liederlicher, roher und raufsüchtiger Mensch ist", der schon dreimal eingesperrt gewesen sei. Als Tatzeit wurde die Nacht vom 8. auf 9. Juli 1857 festgestellt. Zum Verhältnis von Angeklagtem und Opfer sagte der Staatsanwalt, dass Maria bereits zwei ledige Kinder von Kiermaier habe, vier und drei Jahre alt und erneut von ihm schwanger sei. Außerdem habe er sich zu einem weiteren Kind, ebenfalls drei Jahre alt, bekannt, dessen Mutter aber verheiratet sei.

Die Kinder der Maria seien bei der Gütlerin Katharina Hadersdorfer in Neustift in Pflege. Anfangs habe er die 18 Gulden im Jahr für jedes Kind bezahlt, seit Jakobi 1856 aber sei er nicht mehr aufgetaucht und seine Alimente schuldig geblieben. Nach Aussage der Zeugin Wollschläger habe Maria alles versucht, um an ihr Geld zu kommen. Zu ihr, der Zeugin, habe er einmal gesagt: "Die Maria kann laufen genug, ich mag sie halt nimmer." Wenige Tage vor der Tat, so die Zeugin Ursula Wächinger, habe er Maria unter dem Vorwand, ihr Geld zu geben, auf ein Feld gelockt, um sie dort in aller Ruhe "durchzuhauen". Der Neustifter Pflegemutter hätte er sogar gedroht, sie umzubringen, wenn sie es noch einmal wage, "ihn um Geld zu drängen".

Am 15. September 1858, 23 Uhr, endet die öffentliche Verhandlung und Stephan Kiermaier wird des "qualifizierten Mordes" an der Dienstmagd Maria Rosenhuber für schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Anfang November 1858 aber begnadigt König Max II. Joseph den Verurteilten zu lebenslänglicher Kerkerstrafe.

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SZ vom 25.07.2020/beb
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