Entscheidung des Jugendschöffengerichts:Zurück ins Frauengefängnis

Weil sie Überweisungsformulare gefälscht und in Sporthallen geklaut hat, muss eine 21-Jährige Freisingerin nun in Haft - es ist nicht das erste Mal.

Peter Becker

"Guck erst auf heute und dann auf morgen". So heißt offenbar ein Leitspruch in der Familie einer 21-jährigen Frau aus dem westlichen Landkreis. Mit diesem Motto ist sie schlecht beraten. Sonst hätte die junge Frau nicht kurz nach ihrer Entlassung aus dem Aichacher Frauengefängnis neue Straftaten begangen. Diese brachten ihr nun am Freisinger Jugendschöffengericht eine weitere Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ein. Einen Monat lang übte die Frau ihren schädlichen Einfluss auch auf einen 16-jährigen Burschen aus. Dieser kam jedoch mit einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung davon.

Kriminalitätsstatistik Bayern 2010

Eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gibt es nun für eine unbelehrbare Kriminelle - so entschied das Freisinger Jugendschöffengericht.

(Foto: dpa)

Den Jugendlichen retteten sein Geständnis und sein Bemühen, sein Leben in den Griff zu kriegen. Er gab zu, im Oktober des vergangenen Jahres Überweisungsformulare gefälscht zu haben, um vom Konto seiner Mutter Geld auf das seinige überweisen zu lassen. Zusammen begingen sie Diebstähle in Umkleidekabinen von Sporthallen. Dabei fiel dem Burschen auch ein Autoschlüssel in die Hände. Dadurch kam er auf die Idee, eine Spritztour durch den Landkreis zu machen. Führerschein hatte er natürlich keinen. Er sei allein gefahren, sagte er und entlastet damit seine Gefährtin.

Die 21-Jährige macht vor Gericht einen denkbar schlechten Eindruck. Sie leugnete den überwiegenden Teil der Vorwürfe. Das sei typisch für ihr Verhalten, alles abzustreiten, sagte Jugendrichter Schätz. Ihre Ausreden bezeichnete er als "unglaubwürdig und dämlich". Beispielsweise zu den gefälschten Überweisungsformularen. Im ersten Versuch ging es um 200 Euro, die das Duo ergaunert hatte. Eine Bankangestellte bezeichnete die Unterschrift zunächst als gefälscht. Außerdem hatte der junge Mann Auftraggeber und Empfänger verwechselt. Also fuhren die beiden nach Freising, wobei die 21-Jährige das Formular nun richtig ausfüllte, ihren Freund unterschreiben ließ, am Schalter vorlegte und eine "Blitzüberweisung" in Auftrag gab.

Einen Tag später fuhr die Frau wieder nach Freising. Dieses Mal wollte sie ohne Wissen ihres Freundes 4200 Euro unter dem Verwendungszweck "Taschengeld" vom Konto seiner Mutter abzweigen. Das Formular unterschrieb sie dieses Mal selbst. Ein Bankangestellter verweigerte die Auszahlung. "Das Konto wäre komplett leer geräumt gewesen", sagte er als Zeuge vor Gericht. Auch habe er Zweifel an der ungewöhnlichen Höhe des Taschengeldes gehegt. "So etwas gibt es vielleicht in Grünwald oder Pullach", meinte auch Jugendrichter Schätz.

Unglaubwürdige Beteuerungen

Auf eine entsprechende Frage antwortete die junge Frau, sie habe mit dem Geld ihre Sucht finanzieren wollen. Seit ihr Opa im Jahr 2008 gestorben sei, habe sie angefangen zu kiffen, härtere Drogen zu nehmen, Pillen "einzuwerfen" und Alkohol zu trinken. "Ich wollte mich selber zerstören", behauptete sie. Noch jetzt bekäme sie "Gras" von Freunden oder Verwandten umsonst.

Sie wolle nun in ein geregeltes Leben zurückfinden, beteuerte sie, und könne in einem KFZ-Betrieb zur Probe arbeiten. Im Gegensatz zum Mitangeklagten hatte sie dafür aber keine Belege. Das Jugendschöffengericht nahm ihr dies auch nicht ab. Sie habe doch selber gesagt, dass bei ihr am nächsten Tag immer alles ganz anders sein könne, meinte der Jugendrichter. Auch Bewährungshelferin und Suchtberaterin warfen ihr Unzuverlässigkeit vor. Aus einem Schreiben ging hervor, dass die 21-Jährige es abgelehnt habe, selbst bei einer "Tafel" zu erscheinen. Stattdessen wollte sie sich lieber mit Lebensmitteln beliefern lassen.

Die Jugendgerichtshilfe berichtete, dass die Mutter des Angeklagten froh sei, dass ihr Sohn nichts mehr mit seiner Bekannten zu tun habe. Unter deren Einfluss habe er sich zum Negativen verändert. Seit der Kontakt abgebrochen sei, "ist er normal geworden", heißt es im Bericht. Auch der Jugendrichter erkannte in der Beziehung ein gewisses "Überlegenheits-Unterlegenheits-Verhältnis".

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