Im Prozess gegen ein Brüderpaar, das bei einem Wohnungseinbruch im Februar 2020 auf einem Reiterhof in Kranzberg dessen Besitzer mit einem Schlag auf den Kopf lebensgefährlich verletzt haben soll, ist am Montag nach monatelangen Bemühungen endlich ein potenzieller Komplize als Zeuge am Landshuter Landgericht erschienen. Der Erkenntnisgewinn war allerdings recht überschaubar: Der 22-Jährige, der aufgrund seiner möglichen Mittäterschaft derzeit wie die beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes in Untersuchungshaft sitzt, machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die beiden Angeklagten, zu Prozessbeginn 18 und 23 Jahre alt, hatten im bisherigen Verlauf der Verhandlung behauptet, der 22-jährige Zeuge sei an der Tat beteiligt gewesen. Nachdem zunächst in dessen rumänischer Heimat, wo er sich nach der Tat zwischenzeitlich aufgehalten haben soll, nach ihm gesucht worden war, kam von einem rumänischen Gericht vor ein paar Monaten der Hinweis, dass er sich wieder in Deutschland befinde. Dort wurde der 22-Jährige dann auch gefunden und festgenommen.
In der Sitzung am Montagnachmittag klärte Vorsitzender Richter Andreas Wiedemann den jungen Mann zunächst auf, dass er bei einer gerichtlichen Vernehmung die Wahrheit sagen müsse, allerdings eine Aussage verweigern könne, wenn er mit wahrheitsgemäßen Angaben sich selbst belasten würde. Auf Anraten des ihm als Zeugenbeistand zur Seite gestellten Anwalts entschied der 22-Jährige schließlich, in der Verhandlung nicht auszusagen. Vor ein paar Wochen war der Mann schon einmal kurz im Landshuter Gerichtssaal vorgeführt worden. Weil es aus der Justizvollzugsanstalt (JVA), in der er untergebracht war, zuvor jedoch geheißen hatte, er könne zu dem Termin nicht erscheinen, hatte das Gericht den notwendigen Dolmetscher abbestellt. Dann tauchten Polizeibeamte doch überraschend mit dem Zeugen auf. Weil aber kein Dolmetscher verfügbar war, beließ es die Kammer bei einer Inaugenscheinnahme des Zeugen, schicke diesen wieder in die JVA zurück und setzte für vergangenen Montag einen neuen Vernehmungstermin an. Dass der 22-Jährige nun aufgrund der gegen ihn laufenden Ermittlungen die Aussage verweigerte, kam nicht ganz unerwartet.
Allerdings interessierte sich das Gericht auch für die Schuhgröße des Zeugen, womöglich wegen potenzieller Spuren am Tatort. Da man die Schuhgröße über die Justizvollzugsanstalt ohnehin herausbekommen könnte, willigte der Zeugenbeistand ein, dass der 22-Jährige seinen Schuh dem Vorsitzenden kurz zur Begutachtung übergab. Was das Gericht damit anfangen kann, bleibt abzuwarten.
Der Vorsitzende las in der Sitzung zudem einen Brief vor, den der Zeuge an seine Eltern geschrieben hatte. Darin bat er diese, ihm einen guten Anwalt zu besorgen, "weil zwei Männer mich ins Gefängnis schicken wollen". Er sei jedoch unschuldig, beteuerte der 22-Jährige in dem Brief.
Der Prozess gegen besagte "zwei Männer", die beiden Angeklagten, soll Ende Februar, nach dann fast einjähriger Verhandlungsdauer, tatsächlich zu Ende gehen. Seit Ende März 2021 müssen sich die beiden Brüder - einer von ihnen war einst im Reitstall des späteren Tatopfers als Mitarbeiter angestellt - am Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Für 24. Februar sind die Plädoyers vorgesehen, am 28. Februar will die Jugendkammer des Landgerichts dann ihr Urteil bekanntgeben.