Geplantes Windrad bei Nandlstadt:Gericht entscheidet

Nandlstädter Marktgemeinderat beschließt, gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamts zum geplanten Windrad bei Großgründling zu klagen

Von Peter Becker, Nandlstadt

Der Nandlstädter Marktgemeinderat klagt gegen den Bescheid des Freisinger Landratsamts zum geplanten Windrad bei Großgründling. Es sei beschlossen worden, dass geklagt wird, teilte Geschäftsstellenleiter Michael Reithmeier auf Nachfrage mit. Gegenstand der Klage beim Verwaltungsgericht wird der Bescheid des Landratsamts sein, der den bau des Windrads erlaubt.

Die geplante Windkraftanlage bei Großgründling hat eine Nabenhöhe von 141 Metern bei einer Gesamthöhe von 199 Metern. Sie steht zwar auf Nandlstädter Flur, betroffen ist jedoch auch die Ortschaft Haslach, die zur Nachbargemeinde Au gehört. Dort wird sich der Marktgemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen wohl ebenfalls mit der Frage beschäftigen müssen, ob er gegen den Bescheid klagt. Im Ortsteil Haslach regt sich heftiger Protest.

Was die betroffenen Anwohner besonders ärgert: Das Landratsamt hatte den Vorbescheid für die ursprünglich zwei geplanten Windräder kurz vor Inkrafttreten der vom damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer erlassenen 10-H-Regelung genehmigt. Diese besagt, dass der Abstand zur nächsten Wohnbebauung einer Windkraftanlage das Zehnfache seiner Höhe betragen muss. Diese Distanz ist bei dem Windrad bei Großgründling deutlich unterschritten. Der Nandlstädter Marktgemeinderat hatte vor der 10-H-Regelung Konzentrationsflächen für Windräder ausweisen müssen. Alles andere wäre ihm als Negativplanung ausgelegt worden.

Nun tritt praktisch ein, was Landtagsabgeordnete bei einem Ortstermin vor einem Jahr in Haslach schon gegenüber der örtlichen Bürgerinitiative gegen das Windrad prophezeit hatten. Über seinen Bau würde wohl oder übel das Verwaltungsgericht entscheiden.

© SZ vom 21.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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