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Gemeinderat stimmt zu:Arbeiterunterkünfte im Gewerbepark

Im erweiterten Gewerbepark sind auf einer etwa 1000 Quadratmeter großen Parzelle ausnahmsweise auch Arbeiterunterkünfte zulässig. Der Kranzberger Gemeinderat hat bei zwei Gegenstimmen beschlossen, für dieses Grundstück ein "Sondergebiet" auszuweisen. Auf den übrigen Flächen ist weiterhin nur eine Wohnung für den Inhaber oder den Betriebsleiter zulässig. Eine Firma, die am Bau der zweiten Stammstrecke in München beteiligt ist, will auf der Parzelle neben Verwaltungsräumen weitere Mitarbeiterquartiere schaffen. Die bisherigen, die sich ebenfalls im Kranzberger Gewerbegebiet befinden, reichen offenkundig nicht mehr aus. Ursula Enghofer (FWG) sprach sich vehement gegen eine Aufweichung der bisherigen Vorgaben an dieser Stelle auf.

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SZ vom 08.06.2017 / psc
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