Gemeinderat Allershausen:Gemeindezentrum für Freikirche

Siebenten-Tags-Adventisten dürfen in Bürogebäude einziehen

Überzeugt hat die Planung einen Teil der Allershausener Gemeinderäte immer noch nicht. Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten will ein Bürogebäude im Gebiet Breimannfeld als kirchliches Gemeindezentrum nutzen. Ende Mai hatte das Gremium den Vorbescheidsantrag noch zurückgestellt, weil mehrere offene Fragen zu klären waren. In der jüngsten Sitzung signalisierte das Gremium bei sechs Gegenstimmen seine Zustimmung. Denn die beabsichtigte Nutzungsänderung sei in diesem Bereich möglich, sagte Bürgermeister Martin Vaas (PFW), auch der Stellplatznachweis werde erbracht. Vorgesehen seien ein Versammlungsraum mit 145 Quadratmetern, ein weiterer Saal sowie zwei Wohnungen für Pastor und Hausmeister.

Die Gemeinschaft präzisierte nun, dass einmal wöchentlich ein Gottesdienst stattfinden solle, jeweils samstags. Pro Veranstaltung würden etwa 50 Personen erwartet, darunter seien viele Familien, so dass nicht jeder mit einem eigenen Auto kommen werde. Wie Vaas erläuterte, können 21 Stellplätze nachgewiesen werden, das sei ausreichend. Außerdem stünden auf einem Nachbargrundstück 15 weitere Parkplätze zur Verfügung.

Leonhard Held (CSU) war mit dem vorgelegten Konzept dennoch nicht zufrieden. Es handele sich um 900 Quadratmeter Gewerbefläche, man könne nirgends nachlesen, "was sie damit vorhaben". Auch die Stellplatzlösung fand er nicht schlüssig. Es sei unrealistisch, alle neun Plätze in der kleinen Tiefgarage gleichzeitig zu belegen, auch auf den oberirdischen Parkflächen blockierten sich die Fahrzeuge gegenseitig. Im Übrigen weise die Gemeinde Gewerbeflächen aus, damit dort Gewerbetreibende einziehen. Ähnliche Bedenken äußerte Anna Gründel (PFW). Es sei nicht gut, wenn bestehende Gewerbeflächen "umgeswitcht" würden und an anderer Stelle neue ausgewiesen werden müssten. Max Raith (PFW) hielt dagegen, dass auch evangelische und katholische Kirche keine Stellplätze nachweisen müssten. Er sehe kein Problem darin, wenn einmal in der Woche an einem Samstag ein Gottesdienst stattfindet.

Vaas wies darauf hin, dass die Nutzungsänderung zugelassen und der Antrag deshalb grundsätzlich zu genehmigen sei. Außerdem könne er niemandem vorschreiben, an wen er seine Immobilie vermiete. Stellplatz- und Brandschutzkonzept würde bei Einreichung eines Bauantrags eingehend geprüft.

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