Dunkelhäutige Täter erfunden:Bloß der "Quatsch eines unerfahrenen Mannes"?

Dunkelhäutige Täter erfunden: Der erfundene Überfall durch zwei dunkelhäutige Täter habe "schon einen negativen Touch", sagt Richter Manfred Kastlmeier.

Der erfundene Überfall durch zwei dunkelhäutige Täter habe "schon einen negativen Touch", sagt Richter Manfred Kastlmeier.

(Foto: Marco Einfeldt)

Ein 30-Jähriger aus dem westlichen Landkreis fällt betrunken vom Rad. Später behauptet er, zwei dunkelhäutige Männer hätten ihn überfallen.

Von Alexander Kappen, Freising

Ein Rassist, das versicherte die Verteidigerin des Angeklagten, sei ihr Mandant auf keinen Fall. Der heute 30-Jährige aus dem westlichen Landkreis, den sie vor dem Freisinger Amtsgericht in dessen Abwesenheit mit einer Vollmacht vertrat, sei lediglich "ein mit Trunkenheit unerfahrener junger Mann, der einen Quatsch gemacht hat, um sich vielleicht wichtig zu machen". Eine Bagatelle, das stellte dagegen die Staatsanwältin fest, sei der Vorfall jedoch nicht gewesen. Der 30-Jährige hatte fälschlicherweise behauptet, von zwei dunkelhäutigen Männern überfallen worden zu sein. Richter Manfred Kastlmeier verurteilte ihn deshalb jetzt wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 1960 Euro.

Der Angeklagte war im vergangenen Juli mit dem Fahrrad betrunken von einer Betriebsfeier nach Hause gefahren und dabei gestürzt. Danach behauptete er gegenüber dem Bruder seiner Freundin, "von zwei Schwarzen" vom Rad gestoßen und aufgefordert worden zu sein, Geld herauszugeben. Der Bruder der Freundin rief die Polizei, die daraufhin nach den vermeintlichen Räubern fahndete und einen Mann - in der Nähe des Tatorts befindet sich eine Asylbewerberunterkunft - aufgrund der Täterbeschreibung überprüfte. Der Mann durfte aber nach der Vernehmung wieder gehen, weil kein Zusammenhang zur Tat herzustellen war. Am vermeintlichen Tatabend war der Angeklagte aufgrund seiner starken Alkoholisierung nicht vernehmbar.

Er hatte laut eines Tests 1,99 Promille. Als ein Polizist später gegenüber dem 30-Jährigen seine Zweifel an der Geschichte mit dem Überfall kundtat, gab der Angeklagte zu, dass er den Vorfall erfunden hatte. Laut Polizeibericht zeigte er sich reumütig. Dass er gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts wegen Vortäuschens einer Straftat zwar Widerspruch einlegte, den aber lediglich auf die Rechtsfolgen beschränkte, werteten sowohl die Staatsanwältin als auch der Richter zu Gunsten des Angeklagten als Geständnis.

"Man muss unterbinden, dass Asylbewerber unschuldig unter Verdacht gestellt werden"

Auch dass er keine Vorstrafen und im Ermittlungsverfahren Reue gezeigt habe und außerdem stark alkoholisiert gewesen sei, rechnete die Staatsanwältin dem 30-Jährigen auf der Positiv-Seite an. Aber die vorgetäuschte Straftat sei nun mal keine Lappalie, sondern "der Versuch eines Verbrechens - es wurden deswegen Ermittlungen durchgeführt, es hat eine Nahbereichsfahndung und eine Personenkontrolle gegeben". Und warum der Angeklagte bei dem erfundenen Überfall ausgerechnet "von zwei Schwarzen berichtet hat, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, da ist auch ein rassistisches Motiv nicht auszuschließen". Sie forderte eine Strafe von 2700 Euro, resultierend aus 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.

Der Richter wollte "nicht gleich behaupten, dass der Angeklagte ein Rassist ist". Allerdings habe der erfundene Überfall durch zwei dunkelhäutige Täter "schon einen negativen Touch, das ist eine anrüchige Geschichte". Obwohl der 30-Jährige "kein hartnäckiger Krimineller" sei und beim ersten Zweifel des Polizisten "sofort umgefallen ist", sei aus generalpräventiven Gründen eine massive Ahndung erforderlich: "Man muss unterbinden, dass Asylbewerber unschuldig unter Verdacht gestellt werden." 70 Tagessätze zu je 28 Euro seien dafür jedoch ausreichend sowie der Tat und der Schuld angemessen. Obwohl die Verteidigerin lediglich eine Strafe von 1000 Euro beantragt hatte, akzeptierte sie nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Mandanten das Urteil.

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