Gartenbewässerung:Zählerstand bei Gemeinde melden

Die Gemeinde Hallbergmoos erinnert daran, bis spätestens zum Montag, 31. Dezember, den Zählerstand des Zwischenzählers für die Gartenbewässerung zu melden. Das entsprechende Formular ist auf der Homepage der Gemeinde Hallbergmoos hinterlegt oder kann im Bürgerbüro abgeholt werden. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben entweder per Post an Gemeinde Hallbergmoos, Sachgebiet F4 - Steuern und Gebühren, Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos oder per E-Mail an steueramt@hallbergmoos.de gesendet werden. Meldungen, die nach dem 31. Dezember erfolgen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wird in einem Jahr keine Abzugsmenge mitgeteilt, kann bei einer Meldung im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden. Es erfolgt dann lediglich eine anteilsmäßige Berechnung.

Informationen: Steueramt, Sachgebiet F4 (E-Mail: steueramt@hallbergmoos.de; Telefon: 0811 5522 230, Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr).

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: