Freisinger Wertstoffhof:Kartonage-Abgabe begrenzt

Auf Wertstoffhöfen dürfen künftig Kartonagen nur noch in haushaltsüblichen Mengen mit maximal 1,1 Kubikmeter Kartonagen in 14 Tagen pro gewerblichem Anlieferer entsorgt werden. Dieser Beschluss soll verhindern, dass Firmen mit größeren Kartonanlieferungen die zur Verfügung stehenden Container in einem Maße auslasten, dass die Kapazitäten für private Haushalte vor allem zu Stoßzeiten (freitags und samstags) frühzeitig erschöpft sind. Firmen haben die Möglichkeit und nach der Gewerbeabfallverordnung auch die Verpflichtung, entsprechende Sammelbehälter bei Fachfirmen anzufordern.

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